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Eine «neue» Form von Kindsmisshandlung: Die Verweigerung von schulmedizinischen Therapien durch die Eltern

Es gehört zu den Rechten und Pflichten von Eltern, die Gesundheit ihres Kindes bestmöglich zu gewährleisten. In diesem Sinne erteilen sie das Einverständnis zur Durchführung von medizinischen Untersuchungen, Eingriffen und Massnahmen. Sie sind dabei aber nicht frei (wie man es als volljähriger und mündiger Patient bei Entscheidungen über seine eigene Gesundheit ist), sondern sie müssen sich am Wohl des Kindes orientieren, das als bestmögliche Gesundheit und Lebensqualität angenommen werden kann. Die allermeisten Eltern erfüllen diese Pflicht untadelig. Sehr selten nur entscheiden sich Eltern gegen von der Schulmedizin empfohlene, erfolgversprechende Therapien. Dann ist es die Pflicht der Ärztin/des Arztes, mit Fachwissen, Empathie, geschickter Gesprächsführung und Überzeugungskraft auf die Eltern einzuwirken und so als Anwalt des Kindes dessen Gesundheit zu gewährleisten. Lassen sich Eltern nicht überzeugen, sind ÄrztInnen vom Gesetz her berechtigt – und bei erheblicher Gesundheitsgefährdung moralisch verpflichtet –, die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde zu involvieren. Situationen von verweigerter schulmedizinischer Therapie sind in den letzten Jahren häufiger geworden. Im Artikel werden an Hand von Beispielen Problemkreise und mögliche Vorgehensweisen aufgezeigt.

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Autoren/Autorinnen
KD Dr. med.  Ulrich Lips ehemaliger Leiter Kinderschutzgruppe und Opferberatungsstelle, Universitäts-Kinderspital Zürich

Andreas Nydegger