Weiterbildung

Wer das Medizinstudium abgeschlossen hat, kann die fachärztliche Weiterbildung in Kinder- und Jugendmedizin absolvieren. pädiatrie schweiz legt im Auftrag des SIWF das Programm dafür fest und führt die Facharztprüfung durch.

Berufsbild Kinder-und Jugendmedizin

Die Kinder- und Jugendmedizin als Fach für spezialisierte, altersgerechte medizinische Grundversorgung ist eine der tragenden Säulen des Gesundheitssystems. Ihr medizinisches Angebot gilt in Spital und Praxis für alle Kinder und Jugendlichen bis zum Abschluss der Adoleszenz. Das äusserst breite klinische Spektrum reicht von der Vorsorge und Prävention über die Akut- und Notfallmedizin, Behandlung chronischer Krankheiten und Rehabilitation bis hin zur Palliativmedizin.

Berufsbild Kinder- und Jugendärzt:in

Kurzfassung Berufsbild Kinder- und Jugendärzt:in

Das Weiterbildungsprogramm auf einen Blick

Das Weiterbildungsprogramm des SIWF beschreibt die Bedingungen für die Erteilung des Facharzttitels Kinder- und Jugendmedizin.

Eckpunkte des Weiterbildungsprogramms

  • Die Weiterbildungsdauer beträgt 5 Jahre und gliedert sich in 3 Jahre Basis- und 2 Jahre Aufbauweiterbildung.
  • Die Aufbauweiterbildung kann als Curriculum Praxis- oder Spitalpädiatrie absolviert werden. Beide Curricula sind gleichwertig und qualifizieren zum Facharzttitel für Kinder- und Jugendmedizin.
  • In der Basisweiterbildung müssen mindestens 3, maximal 12 Monate Neonatologie absolviert werden.
  • Die Aufbauweiterbildung darf frühestens nach 2 Jahren Basisweiterbildung begonnen werden. Von dieser Regel ausgenommen ist ein Jahr Praxisassistenz, das zu einem beliebigen Zeitpunkt der gesamten Weiterbildung zur:zum Fachärzt:in Kinder- und Jugendmedizin absolviert werden kann.
  • Mindestens 2 Jahre der fachspezifischen Weiterbildung müssen an einer Weiterbildungsstätte der Kategorie 3 oder 4 absolviert werden.
  • Während der fachspezifischen Weiterbildung ist ein Klinikwechsel von mind. 12 Monaten Dauer gefordert. Die Praxistätigkeit wird dafür nicht angerechnet.
  • Maximal 1 Jahr kann als optionale Weiterbildung zu jedem Zeitpunkt absolviert werden. Die optionale Weiterbildung kann nicht als Bestandteil der für die Zulassung zur Facharztprüfung erforderlichen Weiterbildungszeit angerechnet werden.
  • Jeder Kandidat führt das e-Logbuch gemäss Vorgaben des SIWF.
  • Das Bestehen der Facharztprüfung ist für den Titelerwerb Voraussetzung.
  • Arbeitsplatzbasierte Assessments, CEX und DOPS sind obligatorische, praktische Übungen im Spitalalltag.
  • Strukturierte Weiterbildung:
    Entwicklungspädiatrie Kurs (5 Tage)
    Neonatologie (2 Tage, inkl. Start4Neo)
    Notfall-/Reanimationskurs (2 Tage)
  • Zusätzlich zur strukturierten Weiterbildung müssen Fort- resp. Weiterbildungen im Umfang von 10 Tagen, mit einer Mindestdauer von einem ½ Tag pro Veranstaltung, absolviert werden. Der Besuch einer Jahrestagung von pädiatrie schweiz im Umfang von 2 Tagen ist obligatorisch und wird für die 10 Tage zusätzliche Fort- resp. Weiterbildung angerechnet.
  • Die gesamte Weiterbildung kann in Teilzeittätigkeit (mindestens 50%) absolviert werden. Die Weiterbildungsdauer verlängert sich entsprechend dem Anstellungsgrad.

Hinweise für das Titelgesuch

  • Arbeitsplatzbasierte Assessments, CEX und DOPS
    Diese müssen im Logbuch aufgelistet werden; pro Jahr sind vier gefordert.
  • Strukturierte Weiterbildung:
    Entwicklungspädiatrie Kurs (5 Tage)
    Neonatologie (2 Tage, inkl. Start4Neo) oder Bestätigung der:des Leiter:in der neonatologischen Weiterbildungsstätte über den Besuch der Module während Rotation PLUS Nachweis Start4Neo.
    Notfall-/Reanimationskurs (2 Tage): EPALS, PALS oder äquivalente Weiterbildung.
  • 10 Tage Fort- respektive Weiterbildungen
    Mindestdauer: ½ Tag
    Inhalt: Fokus Kinder- und Jugendmedizin

    Über die Anrechenbarkeit von Veranstaltungen, die nicht von pädiatrie schweiz (oder gegebenenfalls ausländischem Pendant) anerkannt  sind, entscheidet abschliessend die Titelkommission.

  • SIWF-Zeugnisse
    können nicht vordatiert sein und müssen zwingend von:vom offiziellen Leiter:in der Weiterbildungsstätte (gegebenenfalls von seinem designierten Stellvertreter) unterzeichnet sein.
  • Absolvierte Weiterbildungsperioden im Ausland
    Die Kategorisierung der Weiterbildungsstätte erfolgt nach den im Weiterbildungsprogramm hinterlegten Kriterien und kann von der Kategorisierung im jeweiligen Ausland abweichen. Zur Beurteilung ist die Weiterbildungsermächtigung des jeweiligen Lands wie auch der Beschrieb der Weiterbildungsstätte beizulegen. Das Erbringen dieser kompletten Nachweise liegt beim Antragssteller. Fehlen diese Unterlagen, kann die Weiterbildung nicht angerechnet werden.

Aktuelle Informationen des SIWF

Weiterbildungsstätten

Die Weiterbildung zur:zum Fachärzt:in erfolgt an anerkannten Weiterbildungsstätten.

Die Weiterbildungsstätten werden in 4 Kategorien eingeteilt, entsprechend der Jahre der Weiterbildungsberechtigung.

Liste der anerkannten Weiterbildungsstätten inkl. Praxis

Positionspapiere Weiterbildung

Eine von pädiatrie schweiz im Herbst 2024 unter pädiatrischen Assistenzärzt:innen durchgeführte Umfrage zeigt: Die Arbeitsbelastung ist hoch, während die strukturierte Weiterbildung häufig zu kurz kommt.

Angesichts der besorgniserregenden Ergebnisse fand ein von pädiatrie schweiz organisierter Workshop statt, an dem Assistenzärzt:innen aus allen Landesteilen sowie Chefärzt:innen teilnahmen. Im Rahmen dieses Workshops wurden zwei Positionspapiere erarbeitet, die aufzeigen, wie sich die administrativen Arbeitslast reduzieren und die strukturierte Weiterbildung fördern lässt.

Positionspapiere Weiterbildung

Praxisassistenz

Die Praxisassistenz ist für Pädiater:innen, die eine Praxislaufbahn anstreben, wie auch für angehende Kliniker:innen eine wertvolle Erfahrung und eine gute Ergänzung zur Weiterbildung in den Kliniken.

Sie ist ein wichtiger Bestandteil des Curriculums Praxispädiatrie. pädiatrie schweiz unterstützt die Praxisassistenz und setzt sich für ein vielfältiges Angebot für die Weiterzubildenden und gute Bedingungen für die Lehrpraktiker ein.

Die Finanzierung der Praxisassistenz ist durch verschiedene kantonale Programme oder die Stiftung zur Förderung der Weiterbildung in Hausarztmedizin WHM möglich. Einige Kliniken bieten Praxisassistenzen als Rotationsstellen an.

Die Stiftung WHM publiziert die Informationen zur Praxisassistenz und steht Assistenzärzt:innen und Lehrpraktiker:innen beratend zur Seite.

Handbuch Praxisassistenz

Weiterbildungskommission

Präsident: Prof. Johannes Wildhaber

Dr. Nadia Bajwa
Dr. Martine Bideau Sar
Dr. François Cachat
Dr. Andrea Duppenthaler
Dr. Helena Gerritsma Schirlo
Dr. Julian Jakob
Prof. Oskar Jenni
Dr. Henry Madlon
Dr. Cosette Pharisa
Dr. Selina Pinösch
Dr. Marta Rigau
Dr. Daniel Trachsel

Inhaltsverzeichnis