Das am 1. Mai 2010 in Kraft getretene Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen verbietet das Rauchen in öffentlich zugänglichen Räumen sowie an Arbeitsplätzen, welche von mehreren Personen benutzt werden. Darin enthaltene Lücken und Ausnahmen sollen durch die kürzlich zustande gekommene Initiative zum «Schutz vor Passivrauchen» beseitigt werden. Ungemein komplexer wäre es jedoch, die Passivrauchexposition im privaten Bereich zu reglementieren. Leidtragende hier sind vielfach die Kinder, denen aufgrund ihrer Abhängigkeit Ausweichmöglichkeiten ebenso fehlen wie eine starke politische Lobby. Der folgende Beitrag soll zusammenfassen, warum der Schutz der Kinder und Jugendlichen vor dem Rauchen eine wichtige Aufgabe für uns Kinderärztinnen und Kinderärzte darstellen muss. Der Inhalt orientiert sich dabei an einem thematischen Workshop, der anlässlich des Jahreskongresses der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie in Crans-Montana durchgeführt wurde.
Rauchen und Passivrauchexposition in der Kindheit