Die bevorstehende Einführung des KVG Artikel 58 «Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit» im April 2022 führt unweigerlich dazu, dass wir als Fachgesellschaft sogenannte Qualitätsverträge aushandeln müssen. Dass diese schlussendlich relevant sind, ist im Gesetz hinterlegt. Nur wer diese erfüllt, kann zukünftig weiterhin mit dem Tarmed in der ambulanten Praxis abrechnen.
Dies betrifft vor allem die praxisambulant Tätigen, jedoch sind in der Erarbeitung der Qualitätsverträge die Spitäler (stationär und spitalambulant) ebenso involviert. Diese Verhandlungen werden aktuell durch H+ geführt. Schlussendlich sollte die Qualität sowie eine entsprechende Qualitätsstrategie nicht allzu sehr differenzieren, ob ein Patient stationär, spitalambulant oder praxisambulant behandelt wird.
Die Fachgesellschaften werden in der Erarbeitung der Qualitätsverträge eine zentrale Rolle einnehmen: sie definieren den fachspezifischen Handlungsbedarf und die daraus folgenden Qualitätsverbesserungsmassnahmen, sowie deren Implementierung.
Dazu brauchen wir Sie: ohne ausreichende Unterstützung und Mitarbeit kann die Fachgesellschaft den fachspezifischen Handlungsbedarf schlecht abschätzen und eine entsprechende Qualitätsstrategie wird zwangsläufig nicht die Interessen der Mitglieder und Arbeitsgruppen treffen.
Um zukünftig neben der täglichen bereits hervorragenden geleisteten Arbeit auch noch ausreichend Zeit für eine ausgeglichene work-life-balance zu haben, laden wir alle Mitglieder herzlich dazu ein, an unserem Qualitätsstrategie-Workshop teilzunehmen.
Der Workshop findet am Donnerstag, 20. Oktober 2022 ganztags an einem noch zu bestimmenden Ort statt. Damit wir die weitere Organisation vornehmen können, bitten wir um Anmeldung bis am 15. März 2022.
Dominique Gut
Qualitätsdelegierter pädiatrie schweiz