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Verordnung über Geburtsgebrechen

Änderungen per 1. Januar 2022

Neu sind die Kriterien zur Aufnahme eines Geburtsgebrechens in die Liste der Geburtsgebrechen in der Verordnung über die Invalidenversicherung (IVV) festgehalten.

Die Änderungen in der Verordnung über Geburtsgebrechen (ab 2022 GgV-EDI) haben einen direkten Einfluss auf die Ansprüche der Versicherten, respektive die Leistungspflicht der IV. Es kann dadurch bei bestimmten bestehenden Geburtsgebrechen zu einem Kostenträgerwechsel kommen.

Weitere Details können dem Schreiben des Bundesamtes für Sozialversicherungen entnommen werden.

Schreiben des BSV

Die neue Verordnung des EDI über Geburtsgebrechen (GgV-EDI) enthält eine tabellarische Gegenüberstellung der aktuellen (GgV) sowie neuen (GgV-EDI) Geburtsgebrechen-Liste.

Verordnung über Geburtsgebrechen