Christoph Rudin
Im Berichtsjahr konnte ich die SGP erneut an drei Vorstandssitzungen und am 28.11.19 auch am Plenum des SIWF repräsentieren. Ich konzentriere mich in diesem kurzen Bericht auf die Themen, die für unsere Fachgesellschaft relevant sind. Im vergangenen Jahr feierte das SIWF sein 10-jähriges Bestehen, was am Plenum auch mit einem speziellen Event begangen wurde.
Eine grosse Herausforderung besteht aufgrund der Möglichkeit, jeden Entscheid des SIWF bis ans Bundesgericht weiterziehen zu können. Als Organ der FMH ist allerdings das SIWF bis heute rechtlich nicht existent und hat damit auch keine Parteistellung in den Verfahren; Partie ist immer die FMH. Dieses rechtliche ‚Kleid‘ und die Positionierung des SIWF ist derzeit ein wichtiges Thema in den betroffenen Gremien. Ausserdem steht eine Wachablösung im Vorstand des SIWF an, indem der langjährige und ausserordentlich geschätzte Präsident Werner Bauer nun definitiv zurücktreten wird. Ein Nachfolger/eine Nachfolgerin wird im Mai dieses Jahres an der Aerztekammer gewählt werden.
Das Problem der Sprachkompetenz ist weiterhin nicht gelöst. Mit der Einführung des Aerzteregisters wurde ja auch der Nachweis einer ausreichenden Sprachkompetenz geregelt – leider ging dabei das eidgenössische Maturitätszeugnis als ausreichender Nachweis einer Sprachkompetenz in den Landessprachen vergessen. So muss ein Arzt, der seine Maturität in Bern gemacht hat, und im Tessin arbeiten will, eine Sprachprüfung Niveau C1 ablegen. Im Nationalrat ist derzeit dazu eine Motion von Fr. NR R. Sauter hängig, die hoffentlich noch traktandiert wird, bevor sie abläuft.
Das e-Logbuch ist weiter vorangekommen. Das Cockpit für die Geschäftsstelle und die Titelkommissionen ist seit einiger Zeit in Betrieb und funktioniert sehr gut. In diesem Jahr soll nun das neue e-Logbuch auch noch für die Aerztinnen und Aerzte in Weiterbildung eingeführt werden, ebenso ein Cockpit für die Weiterbildungsstättenleiter. Für diese wird auch noch die Möglichkeit einer digitalen Signatur evaluiert.
Die Aerzteschaft muss gegenüber Patienten und Oeffentlichkeit glaubhaft nachweisen, dass sie eine adäquate Fortbildung betreibt. Für die Kontrollen sind die kantonalen Aufsichtsbehörden zuständig. Im Medizinalberufegesetz ist diese Berufspflicht nicht sehr spezifisch definiert. Das SIWF hat vom BAG nun ein Mandat zur Erstellung eines Berichtes zum Stand der Fortbildung in der Schweiz erhalten. Im Zusammenhang damit hat sich eine Revision der Fortbildungsordnung aufgedrängt, welche vom SIWF Vorstand am 26.9. und durch das Plenum am 28.11.19 einstimmig verabschiedet worden ist. Diese Revision beinhaltet drei wesentliche Punkte: 1) Alle Aerztinnen und Aerzte sind zum Erwerb eines Fortbildungsdiploms verpflichtet (nicht nur FMH-Mitglieder); 2) die Fortbildungen müssen auf der offiziellen Fortbildungsplattform des SIWF dokumentiert werden; 3) Die Fachgesellschaften sollen die angegebene Fortbildung kontrollieren, indem sie mindestens Stichproben durchführen.
Selbstverständlich tritt Bestimmung 2) erst in Kraft, wenn der Ausbau der Fortbildungsplattform abgeschlossen sein wird (nicht vor 2021/22). Dieser kann nun in naher Zukunft wieder in Angriff genommen werden, weil die kostenintensiven Arbeiten am e-Logbuch demnächst abgeschlossen werden können. Derzeit verfügen knapp 40% aller berufstätigen AerztInnen über ein gültiges Fortbildungsdiplom.
Im Zusammenhang mit der Fortbildung wurde auch über die Tatsache diskutiert, dass der Bereich der Fortbildung bis anhin aus Mitteln für die Weiterbildung quersubventioniert werden musste. Am Plenum des SIWF wurde deshalb eine Anhebung der Gebühr für die Fortbildungsdiplome beschlossen. Neu beträgt diese Gebühr Fr. 50.– , statt wie bisher Fr. 30.– , was für unsere wie andere Fachgesellschaften budget-relevant sein wird, da die Gebühren für diese Diplome bisher von vielen Fachgesellschaften inklusive SGP für ihre Mitglieder übernommen werden und weil die Zahl der Fortbildungsdiplome im Rahmen der Revision der Fortbildungsordnung sicher zunehmen wird.