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COVID-19 Fragen und Antworten Teil 8

Covid-19

COVID-19 – neue BAG Verdachts-, Melde- und Beprobungskriterien

Seit 22.04.2020 gelten gemäss BAG neue Kriterien, nach denen Verdachtsfälle mittels Nasenabstrich auf SARS-CoV-2 getestet werden sollen. Sie sind primär für Erwachsene formuliert.

Wie soll in der Kinderarztpraxis, in der banale Atemwegsinfektionen sehr häufig vorkommen, vorgegangen werden?

In der nun anbrechenden Phase der Pandemie, in der es in der Schweiz darum geht, die Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 zu kontrollieren (z.B. < 100 Fälle pro Tag), ist es wichtig, möglichst viele Fälle zu finden, zu isolieren und eine Quarantäne für Kontaktpersonen anzuordnen. Deshalb sollen auch Kinder und Jugendliche vermehrt getestet werden. Die neuen klinischen Kriterien lauten:

  • Symptome einer akuten Atemwegserkrankung (z. B. Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit) mit oder ohne Fieber, Fiebergefühl oder Muskelschmerzen und/oder
  • Plötzlich auftretende Anosmie oder Ageusie (Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns)
  • Isolierte Rhinitis gehört gewollt nicht dazu.

Insbesondere sollen folgende Kinder mit Symptomen, welche den genannten Kriterien des BAG entsprechen, getestet werden:

  • Kinder, die eine Schule oder Betreuungseinrichtung besuchen
  • Kinder, deren Eltern/Haushaltmitglieder einen Risikofaktor für COVID-19 aufweisen
  • Kinder mit einer chronischen Krankheit
  • Kinder, die in einer stationären Institution leben
  • Kinder mit individueller, durch die Kinderärztin festgelegten Testindikation

WICHTIG

  • Asymptomatische Personen sollen nicht getestet werden.
  • Die Arzt-Meldung eines positiven Resultats an den Kantonsarzt ist bei ambulanten Patienten gegenwärtig nicht nötig (stationäre Institution, s. Text). Es ist aber möglich, dass diese Meldepflicht in einer kommenden Phase wieder notwendig wird.
  • Die Beprobung kann in der Praxis durch Praxispersonal (chirurgische Maske, Schutzbrille, Handschuhe, Überschürze) oder in einem nahegelegenen COVID-19 Testzentrum durchgeführt werden.

Der Bundesrat hat beschlossen, dass ab dem 27. April 2020 wieder alle Kinder behandelt werden dürfen. Welches Schutzkonzept gilt es einzuhalten?

Der von der FMH bereits kommunizierte Leitfaden «Praxishygiene in Zeiten von COVID-19» ist in Zusammenarbeit mit SGP, SGAIM, mfe und KIS erarbeitet worden. Wir empfehlen die Durchsicht des Leitfadens, auch wenn einiges nur für die Erwachsenen gilt und vieles bereits während den vergangenen Wochen umgesetzt worden ist.

Bei Kindern die Empfehlungen der Kinderärzte zusätzlich beachten (erarbeitet von Kinderärzte Schweiz, unterstützt von der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie).

Der Bundesrat hat beschlossen, dass die Schulen ab 11. Mai 2020 wieder geöffnet werden. Wie wird das konkret geregelt sein?

Die SGP und die Pädiatrische Infektiologie Gruppe der Schweiz (PIGS) gehören zu den Interessenverbänden, die dem BAG in der Festlegung der Strategie der Schulöffnung beratend zur Seite stehen. Die SGP setzt sich dafür ein, dass Kinder und Jugendliche unter Einhaltung der notwendigen Schutzmassnahmen so rasch wie möglich und mit möglichst wenigen Restriktionen wieder vom Schulunterricht profitieren können. Die behördlichen Anordnungen sind im Verlauf der Woche vom 27.04.2020 zu erwarten.

COVID-19: pädiatrie-relevante Literatur

Das UKBB hat ein regelmässiges COVID-19 update eingerichtet, in dem neue und für die Pädiatrie relevante Literatur kurz zusammengefasst wird. Mit freundlicher Genehmigung des UKBB empfehlen wir den SGP-Mitgliedern diese Literatursammlung.

Quick Alert Patientensicherheit zur COVID-19-Krise

Die Stiftung Patientensicherheit hat einen Quick Alert mit Auszügen von Meldungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise veröffentlicht.