Antworten auf häufige Fragen von Eltern:
Wie wird COVID-19 übertragen?
Das neue Coronavirus wird über die Atemwege (Tröpfchen, Kontakt) übertragen und auch über den Darm ausgeschieden (Kontakt). Das Virus überlebt > 6 Stunden auf Oberflächen wie Plastik und Stahl. Kinder und Erwachsene scheiden das Virus über die Atemwege während ca. 1-2 Wochen aus, im Darm bis zu 4 Wochen. Es ist nicht bekannt, inwiefern der Nachweis von Virus RNA im Stuhl mit Kontagiosität korreliert. Kinder werden zu über 80% im häuslichen Umfeld infiziert werden, d.h. durch Erwachsene und Geschwister. Die Kinderpopulation ist gemäss aktuellem Wissensstand nicht für die rasante Ausbreitung von COVID-19 verantwortlich.
Welche Gefahr gilt für Kinder im Zusammenhang mit dem Coronavirus?
Kinder und Jugendliche jeden Alters erkranken an Fieber (häufig ca. 3 Tage), Husten und Pharyngitis. Milde Diarrhoe ist häufig. Schnupfen oder Wheezing sind eher selten. In schweren Fällen kann eine Pneumonie vorliegen, die spontan abklingt. Von 171 am 18.03.2020 detailliert beschriebenen Kinder mussten 3 (1.8%) mechanisch beatmet werden, es kam zu 1 Todesfall bei massiver Komorbidität (Sepsis bei Invagination). Insgesamt sind bisher 2 Todesfälle gemeldet worden. Aktualisierte detaillierte Zusammenfassungen finden sich u.a. im Steckbrief COVID-19 des Inselspitals Bern http://www.kinderkliniken.insel.ch/de/coronavirus/.
Welche Gefahr geht von den Kindern aus?
Kinder scheiden etwa gleich viel Virus für gleich lange Zeit über die Atemwege und über den Darm aus wie Erwachsene. Kleinkinder sind wegen Verhalten und Inkontinenz potentiell kontagiöser als Erwachsene, infolge ihres geringen Bewegungsradius entsprechend weniger. Unter dem Strich dürften alle Infizierten ungeachtet ihres Alters für die Umgebung etwa «gleich gefährlich» sein.
Ist es problematisch, sich mit dem Kind auf einem Spielplatz/in einem Skaterpark aufzuhalten?
Die Verordnungen des BAG und der Kantone sind einzuhalten. Spielen in Kleingruppen mit ≤ 5 Kindern ist erlaubt (Stand 19.03.2020). Begleitpersonen müssen unter sich Abstand halten. Für gesunde Kinder ohne chronische Krankheit geht davon keine besondere Gefahr aus. Das gleiche gilt für gesunde Begleitpersonen. Kinder mit einer chronischen Krankheit sollen – wie es für Erwachsene gilt – zum Selbstschutz davon abgehalten werden.
Ist es aus medizinischer Sicht sinnvoll, dass die Spielplätze (im Gegensatz zu Deutschland) noch offen sind?
Es gelten die behördlichen Verordnungen, insbesondere die diesbezüglichen Präzisierungen von Daniel Koch, Leiter übertragbare Krankheiten, BAG, in der SRF Rundschau vom 18.03.2002 (die Spielplätze bleiben offen). Es nicht davon auszugehen, dass eine weitere Einschränkung der Bewegungsfreiheit auf Spielplätzen die Kontrolle von COVID-19 in der Schweiz verbessert.
Ist es problematisch, wenn das eigene Kind andere Kinder nach Hause zu einem Geburtstagsfest einlädt?
Geburtstagsessen sind gemäss BAG weiterhin erlaubt, sollten aber auf ein Minimum an Teilnehmern beschränkt werden (z.B. nur beste Freundin/bester Freund des Kindes, maximal total 5 Personen am Event).
Dürfen Kinder ihre Grosseltern besuchen?
Nein. Keinen Spielraum gibt es für Grosseltern, die zu einer der Risikogruppen gehören (Alter über 65 Jahre oder chronische Krankheit der Atemwege, Herz-Kreislauf-Leiden, Diabetes mellitus, Immunsuppression, Krebs). In Italien sterben fast nur alte Menschen an COVID-19. Die Schweiz hat praktisch die gleiche Altersdemographie wie Italien, es besteht die gleiche Gefahr. Die Grosseltern sind unter allen Umständen zu schützen.
Besuch von Kinderkrippen:
Gestützt auf die Empfehlungen des Bundes empfiehlt der Verein Kinderbetreuung Schweiz, solange vom Kanton nicht anders verordnet, Kindertagesstätten, Tagesfamilienbetreuung und private schulergänzende Tagesstrukturen grundsätzlich nicht zu schliessen. Der Verein informiert auf seiner Internetseite zum Umgang mit dem Coronavirus in Betreuungsinstitutionen.
Für die Ärzteschaft gilt es tagtäglich und individuell zu entscheiden, welchen Kindern vom Besuch der Kita abgeraten werden soll. Dabei sind die neuesten Erkenntnisse einzubeziehen. Die SGP kann gegenwärtig keine allgemeingültigen Empfehlungen abgeben, aber folgende Anhaltspunkte für die Entscheidungsfindung:
Welchen meiner Patienten soll ich abraten, weiterhin die Kita zu besuchen?
Kinder mit einer schweren Grundkrankheit sind bei akuten Infektionen jeglicher Art besonders gefährdet. Das gilt auch für COVID-19, obwohl bisher kaum schwere Verläufe gemeldet wurden. Dazu gehören Kinder:
- mit schwerer Immundefizienz bzw. Immunsuppression
- mit Chemotherapie für eine maligne Neoplasie
- mit chronischer schwerer Lungenerkrankung (z.B. Heim-O2 Bedarf; frühere Hospitalisation wegen infektgetriggerter Exazerbation)
- schweres Herzvitium (z.B. zyanotische Vitien, pulmonal-arterielle Hypertension)
- u.a.
Die SGP empfiehlt, bei Unsicherheiten den Rat des jeweiligen mitbetreuenden Spezialisten einzuholen und eine gemeinsame Empfehlung abzugeben.
Bei welchen Erkrankungen von Eltern und Geschwistern soll ich vom Kita Besuch abraten?
Gemäss BAG sollen Personen > 65 Jahre und solche mit arterieller Hypertension, Diabetes mellitus, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, chronischen Atemwegserkrankungen, Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen oder Krebs besonders geschützt werden. Der Schutz kann optimiert werden, wenn ihre Haushaltmitglieder nicht erkranken. Sie sollen zu Hause sein, was in der Regel ermöglicht, dass sie ihr Kind zu Hause betreuen und nicht in die Kita schicken.
Literatur
Aktuelle Zusammenfassung der wissenschaftlichen Literatur zu COVID-19 bei Kindern und Jugendlichen