Die Europäische Arzneimittel-Agentur hat im Juni 2013 vor dem Auftreten potentiell tödlicher anaphylaktischer Reaktionen nach intravenöser Verabreichung von Eisenprodukten, insbesondere bei schwangeren Frauen, gewarnt. Diese Empfehlungen wurden anschliessend durch die Agence nationale pour la sécurité du médicament (ANSM) in Frankreich, Swissmedic in der Schweiz und schliesslich durch die pharmazeutischen Firmen, die entsprechende Produkte herstellen, übernommen. Diese Empfehlungen haben insbesondere zur Folge, dass von der iv-Verabreichung von Eisenprodukten in nicht medizinischem Umfeld, d. h. ohne Reanimationsmöglichkeiten, abgeraten wird. Ebenso soll intravenöses Eisen bei Patienten mit allergischer Vorgeschichte, Asthma oder chronisch entzündlichen Erkrankungen nur mit grösster Vorsicht verabreicht werden; schliesslich ist diese Therapieform während dem ersten Schwangerschaftstrimenon ausdrücklich kontraindiziert. Der Patient muss Anaphylaxiesymptome erkennen und diese dem Pflegepersonal mitteilen können.