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Antworten auf Fragen zur ergänzenden Schutzimpfung gegen Pneumokokkenerkrankungen

Für Kleinkinder bis zu 2 Jahren ist das Risiko, an einer invasiven Infektion mit Pneumokokken zu erkranken, esonders hoch. Die Folgen können schwere und teilweise lebensbedrohende Erkrankungen wie Meningitis,
Bakteriämie und Pneumonie sein. In der Schweiz tritt pro Monat eine Pneumokokken- Meningitis und eine Bakteriämie auf. Ausserdem erkranken jährlich ca. 4000 Kinder an einer Pneumokokken-Pneumonie und ca. 27000 leiden unter einer Otitis media, die durch Pneumokokken verursacht wird. Ein Zehntel der Meningitis-Erkrankungen verläuft schwer oder sogar tödlich, eines von vier Kindern leidet nach überstandener Meningitis an neurologischen Ausfällen, ein Drittel der Kinder erleidet als Folge der Erkrankung eine Beeinträchtigung des Gehörs bis hin zur Taubheit.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) empfehlen deshalb seit Januar 2006 die ergänzende Impfung gegen Pneumokokken mit einem konjugierten, heptavalenten Impfstoff für alle gesunden Kinder im Alter von 2 bis 24 Monaten, deren Eltern einen optimalen Impfschutz wünschen. Die Kostenübernahme dieser Impfung erfolgt durch die Krankenkassen seit August 2006.

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Autoren/Autorinnen
Prof. Dr. med.  Urs Beat Schaad Infektiologie, Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB)