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Weiterbildungskommission (WBK) der SGP

Jahresberichte

Jahresbericht 2020

Auch in diesem Jahr waren eigentlich zwei Treffen der Weiterbildungskommission in Fribourg vorgesehen und geplant, das erste im März, das zweite im November dieses Jahres. Leider hat das Corona-Virus beide Treffen verunmöglicht, im Frühjahr im Rahmen der ersten, am Jahresende dann im Rahmen der zweiten Pandemie-Welle.

Mitglieder der Weiterbildungskommission (Stand 31.12.20) und ihre Aufgaben

  • Christoph Rudin, Basel, Präsident, Vertretung SGP im Vorstand des SIWF
  • Mathias Gebauer, Biel
  • Alexandra Jäggi, Fribourg
  • Julian Jakob, Vertretung der ÄrztInnen in Weiterbildung
  • Remo Minder, Zürich
  • Cosette Pharisa, Fribourg
  • Oskar Jenni, Zürich, Verantwortlicher SGP der Visitationen-Audits der WBS
  • Martine Bideau, Onex
  • Andrea Duppenthaler, Bern, Vertretung SGP in der Titelkommission
  • Daniel Trachsel, Basel, Vertretung SGP in der Kommission der WBS
  • Johannes Wildhaber, Fribourg, Verantwortlicher für die Facharztprüfungen für Kinder- und Jugendmedizin
  • François Cachat, Vevey, Vertreter der Romandie
  • Helena Gerritsma Schirlo, Aarau, Vertreterin der Kinderärzte Schweiz

Allgemeines

Trotz der widrigen Umstände, die ein Zusammenkommen der Weiterbildungskommission verhindert haben, war diese natürlich trotzdem nicht untätig. Insbesondere hat sie sich auf dem Korrespondenzweg mit weiteren Anpassungen des Weiterbildungsprogrammes der SGP auseinandergesetzt.

Erfreulicherweise nimmt mit Julian Jakob, den ich hier herzlich willkommen heissen möchte, wieder ein Vertreter der ÄrztInnen in Weiterbildung Einsitz in der WBK, die damit wieder vollzählig ist.

Anpassungen und Präzisierungen des WBP

Im Zentrum dieser Anpassungen stand der allgemeine Wunsch, obligatorisch sechs Monate ambulante Weiterbildung, vornehmlich in einer pädiatrischen Praxis, im WBP festzuschreiben. Dieser Wunsch erwies sich letztlich allerdings als vorderhand noch nicht realisierbar, weil einerseits momentan noch nicht genügend Weiterbildungs-Praxen zur Verfügung stehen, und weil andererseits die grossen Kliniken nicht über genügend Rotationsstellen in ihren Polikliniken (exklusive Notfallstationen) verfügen, um diese ambulante Weiterbildung für alle KandidatInnen, die keinen Weiterbildungsplatz in der Praxis finden, zu gewährleisten. Es herrscht allerdings Einigkeit, dass die Voraussetzungen für eine obligatorische sechsmonatige Weiterbildung in einer Praxis für alle Weiterzubildenden in Kinder- und Jugendmedizin in den nächsten Jahren geschaffen werden sollen und dies dann auch verpflichtend ins WBP geschrieben werden soll.

Weitere Anpassungen betreffen die Möglichkeit, zwei Jahre der 5-jährigen Weiterbildung Kinder- und Jugendmedizin in einer pädiatrischen Praxis zu absolvieren, und ein Jahr davon zu jedem beliebigen Zeitpunkt der Weiterbildung, also schon im Rahmen der Basis-weiterbildung, ähnlich wie die optionale Weiterbildung.

Neu wurde auch die Verpflichtung ins Programm aufgenommen, eine Jahrestagung der SGP im Umfang von zwei Tagen im Rahmen der Weiterbildung besuchen zu müssen, und der Punkt 2.2.2 des WBPs (Weiterbildungskurse und Fortbildungen) wurde zum besseren Verständnis etwas präzisiert.

Schliesslich haben wir eine Sonderregelung für die schulärztlichen Dienste als Punkt 5.5.3 ins WBP aufgenommen, damit auch diese sich, analog zu einer Praxis, an der Weiterbildung der Assistenzärzt:innen beteiligen können.

Interdisziplinärer Schwerpunkt «Palliativmedizin»

Diskussionsbedarf entstand im Zusammenhang mit der Schaffung eines interdisziplinären Schwerpunktes «Palliativmedizin», welcher der Vorstand des SIWF an seiner Sitzung vom 25.6.20 zugestimmt hat. Im Gegensatz zu einem Pädiatrischen Schwerpunkt (z.B. pädiatrische Kardiologie), der einem Facharzttitel entspricht, handelt es sich bei den interdisziplinären Schwerpunkten um eigentliche Fähigkeitsausweise, die durch VertreterInnen unterschiedlicher Fachrichtungen (z.B. Allgemeine Innere Medizin oder Pädiatrie) erworben werden können. Weil die Weiterbildung zum Erreichen des interdisziplinären Schwerpunktes Palliativmedizin drei Jahre dauern soll, und dies eine gleich lange Weiterbildungszeit wie für einen pädiatrischen Schwerpunkt bedeuten würde, habe ich an der erwähnten SIWF-Vorstandssitzung den Antrag gestellt, diese Tatsache noch einmal der SGP vorzulegen, und eine für die Pädiatrie realistischere Lösung zu finden. Diesem Antrag hat der Vorstand des SIWF zugestimmt, und die WBK wollte dies eigentlich mit Vertreterinnen der Palliativmedizin (vorab Eva Bergsträsser) im Rahmen der Herbstsitzung diskutieren. Leider mussten wir wegen der Absage dieser Sitzung diese Pendenz auf das kommende Jahr vertagen.

Schlussbemerkungen

Im Februar kommenden Jahres werde ich mich selber aus dem aktiven Berufsleben zurückziehen. Es wird deshalb in den kommenden Monaten darum gehen, das Präsidium der WBK neu zu besetzen. Ich hoffe, dass sich jemand mit besonderem Interesse für die Weiterbildung für diese wichtige und spannende Aufgabe finden lässt, sei es innerhalb der WBK oder auch ausserhalb. InteressentInnen sind hiermit aufgefordert, sich bei mir zu melden.

Das Präsidium der WBK hat mir stets grosse Freude bereitet, und ich möchte mich bei allen Mitgliedern der Kommission für ihr grosses Engagement herzlich bedanken. Im Namen der gesamten WBK bedanke ich mich beim Sekretariat und Vorstand der SGP und beim SIWF für die stets sehr wohlwollende Zusammenarbeit und Unterstützung. Natürlich sind wir auch weiterhin offen und dankbar für Anregungen und Ideen, die an uns herangetragen werden.