Christoph Rudin, Delegierter der SGP
Im Berichtsjahr konnte ich die SGP leider nur an zwei Vorstandssitzungen am 25.6. und am 17.9.2020 vertreten. Die erste Sitzung des Jahres am 12.3.20 fiel meinem Skiunfall, das Plenum vom 5.11.2020 dem Corona-Virus zum Opfer. Ich konzentriere mich nachfolgend auf die Themen, die auch für uns KinderärztInnen von Bedeutung sind.
Angesichts der Corona-bedingten Restriktionen und dem damit verbundenen flächendeckenden Ausfall von Kongressen und Fortbildungsveranstaltungen war von der Geschäftsleitung des SIWF viel Flexibilität gefragt. Im April wurde entschieden, die für das Jahr 2020 geforderten 50 Fortbildungs-Credits auf 25 Credits zu halbieren. Im Herbst wurde zudem den Benutzern der SIWF-Fortbildungsplattform eine weitere «Covid-Gutschrift» im Umfang von 10 Credits im Fortbildungsprotokoll eingetragen. Weitere Notstandregelungen mussten bezüglich dem Ausfall von Facharzt- oder Schwerpunktprüfungen, Änderungen von geplanten Weiterbildungsperioden und Kurzarbeit getroffen werden. https://www.siwf.ch/themen/covid-19/covid-19-weiterbildung.cfm
Wegen eines Umbaus der Liegenschaft an der Elfenstrasse 18 in Bern sind FMH und SIWF im Sommer für ca. zwei Jahre an die Nussbaumstrasse 29 in Bern umgezogen. In diesem Zusammenhang sind die Mailadressen des SIWF umgestellt worden (….@siwf.ch) und das SIWF ist jetzt auch über eine eigene Telefonnummer erreichbar (031 503 06 00). Diese «sichtbaren Abgrenzungen» von der FMH sind für die Wahrnehmung des SIWF als eigenständiges für die ärztliche Bildung zuständiges Institut sicher eine gute Sache.
Natürlich haben dieser Umzug und die Covid-Pandemie (Homeoffice) viele IT-Mittel der FMH gebunden, sodass es beim e-Logbuch bezüglich des Kandidatenmoduls zu leichten Verzögerungen gekommen ist. Insgesamt ist das Projekt aber dennoch gut vorangekommen und die Kostenvorgaben konnten eingehalten werden. Spätestens im ersten Halbjahr 2021 sollte das Projekt abgeschlossen werden können.
Bezüglich Teilzeitarbeit ist der Art. 32 der Weiterbildungsordnung (WBO) im Verlaufe des Jahres angepasst worden. Neu ist es möglich, während maximal einem anrechenbaren Weiterbildungsjahr auch weniger als 50% (minimal 20%) Teilzeit zu arbeiten (bei 20% würde dies heissen – 5 Jahre zu 20% ergäbe ein Weiterbildungsjahr).
Anlässlich der Vorstandssitzung vom 17.9.2020 ist im Zusammenhang mit der Revision des Programms des interdisziplinären Schwerpunktes «Palliativmedizin» das Thema der gendergerechten Formulierung aller Weiter- und Fortbildungsprogramme diskutiert worden. Es wurde ein entsprechendes Grundlagenpapier diskutiert und ein entsprechender Antrag zuhanden der Plenarversammlung verabschiedet. Sicher werden wir diesbezüglich auch in unserem Weiterbildungsprogramm Anpassungen vornehmen müssen.
Obschon die neuen Bestimmungen der Fortbildungsordnung, die bereits am 28.11.19 durch das SIWF-Plenum verabschiedet worden sind, erst in Kraft treten werden, wenn der Ausbau der Fortbildungsplattform abgeschlossen sein wird (wohl erst 2022), sei hier noch einmal auf die neuen Bestimmungen hingewiesen:
1) Alle Ärztinnen und Ärzte sind zum Erwerb eines Fortbildungsdiploms verpflichtet (nicht nur FMH-Mitglieder);
2) die Fortbildungen müssen auf der offiziellen Fortbildungsplattform des SIWF dokumentiert werden;
3) Die Fachgesellschaften sollen die angegebene Fortbildung kontrollieren, indem sie mindestens Stichproben durchführen. Es ist also sicher sinnvoll, sich schon jetzt auf der Fortbildungsplattform zu registrieren und die Fortbildungen auf dieser Plattform zu dokumentieren.
Am 28.10.2020 haben die Delegierten der Ärztekammer Frau Monika Brodmann Mäder zur neuen Präsidentin des SIWF gewählt. Monika Brodmann Mäder ist Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin und arbeitete bisher als Leitende Ärztin am universitären Notfallzentrum des Inselspitals Bern und als Senior Researcher am Institut für Alpine Notfallmedizin in Bozen (Italien). Sie verfügt über einen Master in Medical Education der Universität Bern. Sie löst nach 10 Jahren Werner Bauer in diesem Amt ab.