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Jahresbericht 2025

Stand der Dinge beim ambulanten Tarif

Dr. med. Laure Ziegler, Tarifdelegierte von pädiatrie schweiz

Die Vorläufer der Änderung im Jahr 2025

Das Inkrafttreten des neuen ambulanten Tarifs in Spitälern und Arztpraxen wurde im Rahmen des KVG vom Bundesrat am 30. April 2025 bestätigt. Im Anschluss an diese Ankündigung wurden in Zusammenarbeit mit mfe (Kinder- und Familienärzte Schweiz) spezifische Schulungen in der ganzen Schweiz organisiert und Vorlagen für unsere Konsultationen sowie ein spezifisches Handbuch für Positionen in der Familienmedizin erstellt. Eine Zusammenfassung aller Fragen und Antworten (Q&A), die die Tarifausbilder beantworten mussten, ist auf der Website von mfe verfügbar. pädiatrie schweiz steht seinen Mitgliedern bei Anmerkungen/Fragen zur Anwendung des Tarifs ebenso zur Verfügung wie mfe und die FMH. Die FMH bietet seit April 2025 zudem eine Hotline für alle diesbezüglichen Fragen an.

Im Rahmen des UVG, IVG und KVG hat die Organisation MTK Ende 2025 ebenfalls das Inkrafttreten desselben ambulanten Arzttarifs per 1. Januar 2026 bestätigt.

Bereits im April 2025, noch vor der endgültigen Verabschiedung des neuen ambulanten Tarifs durch den Bundesrat, wurden von der Arbeitsgruppe für pädiatrische Tarife bei der OAAT AG (Organisation ambulante Arzttarife) Anträge auf Tarifkorrekturen gestellt. Einige Anträge sind jedoch noch nicht beantwortet worden, insbesondere die Möglichkeit, eine Audiometrie zu einer pädiatrischen Gesundheitsuntersuchung hinzuzufügen, längere Grundkonsultationen für Kleinkinder durchzuführen, weiterhin pränatale Konsultationen durchzuführen, keine KVG-Beschränkungen bei Entwicklungsuntersuchungen zu haben usw.

Im Laufe des Jahres 2025 mussten die Ärzt:innen Anträge auf Beibehaltung der erworbenen Rechte stellen, um weiterhin alle Leistungen, deren qualitativer Wert sich geändert hatte und die sie in Anspruch nahmen, abrechnen zu können. Es wurden auch Anträge auf Anerkennung der Funktionseinheiten gestellt.

Die nationalen Rahmenverträge wurden von den Juristen der FMH vorbereitet und von den Ärzt:innen unterzeichnet, die weiterhin mit den Versicherungen zusammenarbeiten und ihre Leistungen über das KVG, UVG, IVG und MVG abrechnen wollten.

Nächste Schritte im Jahr 2026

Die kantonalen Vereinbarungen müssen von den kantonalen Ärztegesellschaften und den Versicherern ausgearbeitet und anschliessend von allen Ärzt:innen unterzeichnet werden.

Der Wert der kantonalen Taxpunktwert in bestimmten Kantonen ist im Rahmen des KVG noch nicht festgelegt. Dieser wird von den kantonalen Ärztegesellschaften ausgehandelt. Die FMH empfahl, den gleichen Wert wie 2025 beizubehalten.

Im Rahmen des UVG, IVG und MVG ist der Taxpunktwert national und auf 0,92 festgelegt.

In den ersten Monaten der Anwendung des neuen Tarifs können die Anwender:innen überprüfen, ob der neue Tarif angemessen ist, und gegebenenfalls über die Fachgesellschaften (in unserem Fall: pädiatrie schweiz) Änderungen bei der OAAT AG beantragen, wenn Fehler oder Unstimmigkeiten festgestellt werden.

Perspektiven für Allgemeinmediziner:innen und Kinderärzt:innen

Für Allgemeinmediziner:innen und Kinderärzt:innen bleibt die Frage offen, ob ihre Arbeit mit dem neuen Ambulanztarif wie vom Bundesrat versprochen aufgewertet wird. Dies scheint kaum vereinbar mit der Auflage einer kostenneutralen Tarifumstellung (max. 4 % jährliche Erhöhung der Gesamtkosten im Gesundheitswesen). Zur Erinnerung: Das Prinzip der Aufwertung der Hausarztmedizin wurde 2007 vom Ständerat und 2009 vom Nationalrat im Anschluss an die Petition «Gegen die Schwächung der Hausarztmedizin und die drohende Unterversorgung mit Hausärzt:innen» angenommen. Der Gegenentwurf zur Initiative «Ja zur Hausarztmedizin», der 2014 von Volk und Ständen angenommen wurde, verankerte in der Verfassung die Notwendigkeit, eine qualitativ hochwertige Grundversorgung und Hausärzt:innen für alle zu gewährleisten.  Der Bundesrat hat erst kürzlich, am 27. August 2025, betont, dass eine getrennte Steuerung zwischen Allgemeinmediziner:innen und Fachärzt:innen stattfinden wird, für die die OAAT AG zuständig ist. Ende 2026 wird eine erste Bilanz dieser Tarifumstellung gezogen.