Laure Ziegler, Tarifdelegierte pädiatrie schweiz
Massnahmen zur Kostendämpfung
Organisation für ambulante Arzttarife (OAAT)
Die Organisation für ambulante Arzttarife (OAAT) wurde am 15.11.2022 durch alle betroffenenTarifpartner (H+, FMH, curafutura, santésuisse und Medizinaltarif-Kommission) gegründet. Die neue Organisation ist beauftragt, die beiden derzeit existierenden Projekte zu koordinieren und zu verbessern: TARDOC und der Fallpauschalenkatalog DRG, die von ats-tms bzw. «solutions tarifaires suisses SA» entwickelt wurden.
TARDOC ist immer noch nicht genehmigt
Am 3.6.2022 hat der Bundesrat festgehalten, dass TARDOC in der aktuellen Version genehmigt werden könne, mit Ausnahme zweier Punkte die gemäss seinem Antrag bis Ende 2023 überarbeitet werden müssen. Einerseits geht es darum, die Kostenentwicklung auf eine Rate von höchstens 2 bis 2.5% einzuschränken. Andererseits sollen verschiedene Verbesserungskonzepte des Tarifs bereits jetzt entwickelt werden.
Gemäss ats-tms, die TARDOC entwickelt hat, sind diese Zielsetzungen realisierbar, und eine neue TRADOC-Version soll dem Bundesrat auf jeden Fall Ende 2023 im Rahmen der OAAT unterbreitet werden (siehe unten).
Entwicklung der ambulanten Fallpauschalen DRG
Im Rahmen des Massnahmenpaketes zur Dämpfung der Gesundheitskosten wurde Art. 43 Abs. 5 KVG auf den 1.1.2023 folgendermassen ergänzt: «Der Bundesrat (…) kann für bestimmte ambulante Behandlungen eine Kostendeckung auf der Basis von Patientenpauschaltarifen vorsehen», dies an Stelle von Einzelleistungstarifen. Damit werden die Pauschalen, wo sie vorhanden sind, von Gesetzes wegen über die Einzelleistungstarife Vorrang haben.
Die Version 0.3 der ambulanten Fallpauschalen wurde dem Bundesrat durch «solutions tarifaires suisses SA», mit der Unterstützung von H+ und santésuisse, am 23.12.2022 unterbreitet. Diese Fallpauschalen können nun durch die Fachgesellschaften eingesehen und sollen im Verlaufe der nächsten Monate unter Mitwirkung der FMH überarbeitet werden. Betroffen sind vor allem chirurgische Leistungen und nicht die allgemeine Pädiatrie (eventuell jedoch spezifische pädiatrische Fachgebiete).
Zukunft der ambulanten Tarife
Im Idealfall sollten die ambulanten Fallpauschalen per 30.6.2023 verfügbar sein, damit beide Tarife dem Bundesrat gleichzeitig unterbreitet werden können.
In einer ergänzenden Konvention der OAAT wird festgehalten dass, sollte dies nicht möglich sein, Ende 2023 einzig TARDOC unterbreitet werden wird.
Sollten sich die Tarifpartner im Rahmen der OAAT bis Ende 2023 nicht einigen können, ist 2024 ein Tarifeingriff des Bundesrates zu erwarten.
Das Inkrafttreten des neuen Tarifs (TARDOC mit oder ohne ambulante Fallpauschalen DRG) wird sehr wahrscheinlich frühestens am 1.1.2025 zu erwarten sein.
Neues Zulassungsrecht und gesetzliche Verpflichtung, sich am elektronische Patientendossier anzuschliessen
Seit dem Inkrafttreten des Art. 55a KVG am 1.7.2021 haben die Kantone zwei Jahre Zeit, um ihre kantonalen Regelungen an die neue Gesetzgebung anzupassen und die Anzahl Ärzte und Ärztinnen gewisser Fachgebiete, die Leistungen zulasten der OKP erbringen, zu beschränken. Die Kantone können diese Massnahme beschliessen, wenn die Kosten pro Versicherten in einem Fachbereich zunehmen oder über dem nationalen Durchschnitt liegen. Dieser Entscheid kann auch die Erstversorger betreffen, wie dies in Genf seit 1.10.2022 der Fall ist.
Alle Ärzte und Ärztinnen die sich neu niederlassen und ihre Tätigkeit zulasten der OKP ausüben, sind seit 1.1.2022 verpflichtet, sich dem elektronische Patientendossier anzuschliessen.
Ärztestatistik
Ersetzung des tessiner Codes
Die FMH wird ein neues Codierungssystem entwickeln, um den tessiner Code zu ersetzen. Dieser aktuell für alle Rechnungen, gemäss Art. 42, Abs. 3bis KVG benutzte Code ist nicht genau genug und das politische Umfeld wünscht eine alternative Lösung.
Für die Allgemeinmedizin und die Pädiatrie sollen ca. 50 der Codeliste ICPC-2 (International Classification of Primary Care) entnommene Diagnosen verwendet werden, um 80-90% der Leistungen abzudecken. Es wird für die übrigen Fälle auch die Möglichkeit bestehen, «Diagnose nur dem Vertrauensarzt oder der Vertrauensärztin mitgeteilt» und «Diagnose nicht in der spezifischen Gesamtdiagnose inbegriffen» zu codieren. Die Codierung wird weiterhin durch die Leistungserbringer kostenfrei elektronisch und anonymisiert übermittelt werden.