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Jahresberichte

Jahresbericht 2023

Laure Ziegler, Tarifdelegierte von pädiatrie schweiz

OAAT AG

Die Organisation ambulante Arzttarife (OAAT AG) wurde am 15. November 2022 gegründet. Ab 2024 ist nur noch sie für die Verwaltung und Weiterentwicklung der beiden Tarifprojekte TARDOC und ambulante Pauschalen zuständig. Die Vorgängerorganisationen ats-tms AG und solutions tarifaires suisses AG wurden per Ende 2023 aufgelöst.

TARDOC und ambulante Pauschalen

Alle Tarifpartner haben sich zur Unterzeichnung einer Rahmenvereinbarung geeinigt, um die Tarifgrundsätze des Projekts für ambulante Tarife, das den TARDOC und die ambulanten Pauschalen vereint, zu bestätigen. Die FMH und curafutura haben die Version V1.3.2 des TARDOC dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt. Laut der FMH lagen die ambulanten Tarife in der Version V1.0 noch nicht vor, da sie auf unzureichenden Daten beruhten. Sie wünscht sich daher für 2024 eine diesbezügliche Überarbeitung durch die OAAT AG mit den verschiedenen Fachgesellschaften. Was H+ (Die Spitäler der Schweiz) und santésuisse betrifft, so haben sie sich für eine Kombination der beiden Tarife ausgesprochen, nicht aber für eine Einführung des TARDOC allein.

Wechsel im EDI

Nachdem Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider im Januar 2024 die Leitung des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) übernommen und Alain Berset abgelöst hat, wird für das erste Halbjahr 2024 kein Entscheid über das Inkrafttreten der ambulanten medizinischen Tarife erwartet, ob positiv oder negativ. Sollten beide Tarife gleichzeitig in Kraft treten, wäre dies wahrscheinlich nicht vor dem 1.1.2026 der Fall. Ein Inkrafttreten des TARDOC allein wäre hingegen per 1.1.2025 denkbar.

Initiative für einheitliche Finanzierung der Pflege

Das Einsparpotenzial wäre nur mit indirekten Kosteneffekten verbunden, das heisst der Korrektur von Fehlanreizen, und würde die koordinierte Pflege fördern (gleiche Kostenverteilung zwischen Kantonen und Versicherern, unabhängig davon, ob die Behandlung ambulant oder stationär erfolgt, während die Versicherer derzeit die ambulanten Leistungen vollständig und die stationären Kosten zu maximal 45 % bezahlen). Die erwarteten Einsparungen liegen laut den Analysen von Polynomics zwischen 0 und 438,3 Millionen Franken. Alles Weitere folgt am 9. Juni an der Urne.

Entwicklung des elektronischen Patientendossiers (EPD)

Das elektronische Patientendossier ermöglicht die Archivierung und den Austausch von Patientendaten. Alle seit dem 1.1.2022 niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sind gesetzlich zur Teilnahme verpflichtet. Seit der Annahme der Motion 19.3955 «Ein elektronisches Patientendossier für alle am Behandlungsprozess beteiligten Gesundheitsfachpersonen» der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hat der Bundesrat die Aufgabe, die Umsetzung für alle ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte durchzusetzen.

Ohne den Nutzen eines EPD in Frage zu stellen, wird die Zeit für diese administrative Aufgabe zulasten der Patientinnen und Patienten gehen (d. h. es bleibt weniger Zeit für sie). Ausserdem ist aktuell für diese zusätzliche Arbeit keinerlei Tarifleistung im KVG vorgesehen. Der Beweis, dass das EPD die Gesundheitskosten senken wird, steht noch aus.

Überdies ist die Software für digitale Patientenakten derzeit nicht mit dem EPD kompatibel. Der Gesetzgeber könnte auch von den Softwareanbietern verlangen, dass sie den Datenaustausch erleichtern. Aktuell müssen Ärztinnen und Ärzte ihr Patientendossier dokumentieren, ob auf Papier oder in digitaler Form. Bald müssen sie obligatorisch auch per EPD dokumentieren.

Ablösung des Tessiner Codes

Der neue SCD-Code, der den Tessiner Code ersetzen soll, wurde von der FMH in Zusammenarbeit mit verschiedenen medizinischen Fachdisziplinen entwickelt und muss Anfang 2024 von diesen gegengelesen und korrigiert werden.