News >

Tarife

Jahresberichte

Jahresbericht 2020

Laure Ziegler, SGP-Tarifdelegierte

Projekt TARDOC

Seit der Einreichung des TARDOC-Projektes im Juli 2019 fanden zwei wichtige Ereignisse statt. Erstens wird das Projekt nun durch eine Mehrheit der Krankenkassen (53%) unterstützt. Zweitens hat das BAG im November 2020 seinen Evaluierungsrapport unterbreitet. Gemäss BAG kann das Projekt nicht angenommen werden, da es nicht die Kostenneutralität anstrebt. Die FMH schlägt deshalb ein System vor, das erlauben würde, die Kosten in den verschiedenen Phasen der Projektrealisierung auszugleichen, unter Berücksichtigung der Leistungsvolumen der verschiedenen Sektoren. Sollte das Projekt anfangs 2022 in Kraft treten, wäre keine finanzielle Kompensation eines ambulanten Sektors zulasten eines anderen (Spital ambulant/Praxis) möglich. Jeder Sektor wäre somit für seine eigenen Kosten verantwortlich.

Zweiter Teil der bundesrätlichen Massnahmen

Der Bundesrat hat mehrere Massnahmen zur Eindämmung der Gesundheitskosten vorgeschlagen. Dazu gehört insbesondere die Pflicht für jeden Versicherten, eine erste Anlaufstelle zu haben (Hausarzt, Internist, Kinderarzt oder auch Vertrauensarzt der Krankenkasse). Solche Versicherungsmodelle gibt es bereits, und diese Auflage wird die freie Wahl der Versicherten und der Ärzte sowie die Konkurrenz unter den Versicherungen einschränken. Eine weitere Massnahme besteht im einführen von Pauschalen. Gewisse ärztliche Leistung werden bereits pauschal verrechnet, diese wurden allerdings nicht durch den Bundesrat durchgesetzt. Die verschiedenen Fachgesellschaften haben diese Massnahmen kritisiert, da sie einerseits die freie Arztwahl einschränken, und andererseits auf die Einführung eines staatlichen Tarifs hinzielen.

Neue Verfahren zur Kontrolle der Wirtschaftlichkeit von Praxen

Ärzte deren Leistungskosten aus der Norm fallen, werden in Zukunft durch ein neues Verfahren ermittelt, und zwar durch eine zweistufige Regression. Dieses Verfahren vergleicht die Ärzte nach Fachrichtung schweizweit (bisher nach Regionen). Die Natur der behandelten Patienten (nach verschriebenen Medikamenten, in der Pädiatrie z.B. für Asthma oder ADHS) wird die erwarteten Kosten beeinflussen. Ein wenig verschreibender homöopathischer Arzt wird bei ähnlicher Patientenpopulation gegenüber einem allopathischen Kollegen benachteiligt sein. Ein jährlicher Bericht zur Regression des Praktikers kann bei Santésuisse bestellt werden (Kosten CHF 80,-). Für eine Gruppenpraxis die mit derselben ZSR-Ziffer abrechnet, beruht die Berechnung auf dem Mittel der Anzahl Ärzte nach Fachrichtung, was die Genauigkeit des Berichtes mindert. Diese Daten erlauben es, sich einzustufen und seine Praxis die Kosten betreffend anzupassen.

Santésuisse kann damit bei einem Arzt, dessen Leistungskosten zu hoch ausfallen, eine individuelle Kontrolle durchführen. Ist eine Überfakturierung erwiesen, kann durch das Aufsichtsorgan eine Rückerstattung über die fünf vergangenen Jahre verlangt werden.

Um delikate Situationen zu vermeiden, ist es deshalb empfehlenswert, vorsorglich über alle diesbezüglichen Daten zu verfügen. Die SGP empfiehlt allen in der Praxis tätigen Ärzten, den jährlichen Bricht anzufordern.

Leistungen während der Covid-19-Pandemie und Erhöhung der Prämien 2021

Während dem ersten Halbjahr 2020 wurde eine deutliche Abnahme des Rechnungsvolumens beobachtet. Gebräuchliche Leistungen (Operationen, Notfälle, Kontrolluntersuchungen) nahmen ab, um Covid-Patienten Platz zu machen. Die für 2021 vorgesehenen Prämienerhöhungen sind damit durch die Versicherer kaum zu rechtfertigen und durch die Bevölkerung schwer zu akzeptieren.