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Jahresbericht 2021

Wie sieht der neue Tarif aus ?

Laure Ziegler, Tarifdelegierte von Pädiatrie Schweiz

TARDOC – Bestandesaufnahme

Die vierte TARDOC-Version wurde durch eine Mehrheit der Tarifpartner (FMH, curafutura und SWICA) am 20. Dezember 2021 dem Bundesrat überreicht. Es sei daran erinnert, dass das Projekt seit 2013 in Vorbereitung ist. H+ (Die Spitäler der Schweiz) hatte sich bereits 2018 zurückgezogen. Das BAG fordert, dass alle Partner beteiligt sein sollen, doch haben sich santésuisse und H+ trotz mehreren Aufrufen dem Projekt nicht wieder angeschlossen. Das BAG kritisiert auch das Referenzeinkommen, ausgehend davon, dass der Praxisarzt 11.4 Std./Tag arbeiten und sein Einkommen demjenigen eines Oberarztes entsprechen soll, wohingegen die Experten der FMH erklärten, dies sei rechtswidrig und das Referenzeinkommen dürfe nicht nach unten angepasst werden. Die wichtigsten, 2021 vorgenommenen Änderungen des Projektes bestehen unter anderem in der Verlängerung um drei Jahre der Kostenneutralität und der Planung der laufenden Aktualisierung von TARDOC. Mit dieser Version wäre 2022 das Referenzjahr und TARDOC könnte 2023 in Kraft treten.

Ambulante DRG-Pauschalen

H+ und santésuisse haben ihrerseits im Mai 2021 bekannt gegeben, dass sie an der Entwicklung ihres eigenen Tarifprojektes seien: Ambulante DRG-Pauschalen. Es handelt sich um 208 Pauschalen vor allem aus dem interventionellen Bereich. Sie setzen voraus, dass alle Fälle gemäss ICD-10 (Internationale Klassifikation der Krankheiten, 10. Revision) und CHOP (Schweizerische Operationsklassifikation) kodiert werden. Mit dieser Lösung geht H+ davon aus, dass ambulante Spitalpatienten nicht dieselben sind wie in der Praxis. Man muss sich bewusst sein, dass mit diesem Modell die Kosten in einem Spital höher wären als in einer Praxis oder einem Ärztezentrum, und es auch undurchsichtig ist, welcher Anteil dem Praktiker zukommen würde. Es besteht somit das Risiko, dass die gleiche Leistung unterschiedlich vergütet wird, je nachdem wo sie durchgeführt wird und wie sie verrechnet wird (Pauschale oder individuelle Leistung). Gemäss FMH erfüllt diese Lösung im Gegensatz zur TARDOC-Lösung die Anforderungen der KVV (Art. 59c, Abs.1, Ziff.c) bezüglich eines kostenneutralen Übergangs nicht. Zudem steht dieses Projekt noch in einem Anfangsstadium und die verschiedenen Ärztegesellschaften wurden nicht einbezogen. Ambulante DRG-Pauschalen sind eine mögliche Alternative für gewisse chirurgische Eingriffe, eignen sich jedoch schlecht für die vom Hausarzt praktizierte Medizin. Pädiatrie Schweiz und FMH sind deshalb der Meinung, dass ambulante Leistungen weiterhin als individuelle Leistung verrechnet werden müssen.

Ein Kompromiss?

Könnte der Tarif, der schlussendlich Tarmed ersetzen wird, ein Kompromiss zwischen diesen beiden Berechnungsmethoden sein? Mit dieser Frage wird sich der Bundesrat im Verlaufe 2022 beschäftigen müssen.

Massnahmen zur Eindämmung der Krankenkassenprämien

Gesetzliche Verpflichtung im Tiers payant dem Patienten eine Rechnung zukommen zu lassen

Seit dem 1.1.2022 ist eine erste Massnahme in Kraft getreten, die auf eine Verringerung der Kostenzunahme im Gesundheitswesen abzielt. Die Ärzte sind gesetzlich verpflichtet, dem Patienten ebenfalls bei Tiers payant eine Kopie ihrer Rechnung zukommen zu lassen. Gemäss Art. 42 Abs.2 KGV kann dies auch auf elektronischem Weg geschehen. Der Arzt kann mit der Krankenkasse vereinbaren, dass sie dem Versicherten eine Kopie der Rechnung schickt. Es ist absolut normal, dass der Patient die Details der Rechnung einsehen kann. Es ist jedoch bedauerlich, dass der Bundesrat dieses Vorgehen den Gesundheitsfachleuten auferlegt hat, während es leicht möglich gewesen wäre, dass der Versicherer die Details der ärztlichen Leistungen gleichzeitig mit der üblichen Rechnung verschickt.

Nationale Tariforganisation

Im Juni hat das Parlament ein erstes Massnahmenpaket zur Eindämmung der Gesundheitskosten beschlossen. Im ambulanten Bereich bestehen demnach die gesetzlichen Grundlagen zur Schaffung einer nationalen Tariforganisation, entsprechend dem neuen KVG-Artikel 47a. Diese Organisation sollte ihre Arbeit in zwei Jahren aufnehmen können.

Praxisstatistiken: Roko und MAS

Die Leistungserbringer und Versicherer sind gemäss dem neuen KVG-Artikel 47b gesetzlich verpflichtet, dem Bundesrat kostenlos ihre Daten mitzuteilen. Im Hinblick auf zukünftige Verhandlungen ist es wichtig, zu Beginn dieses Jahres die RoKo- und MAS-Statistiken korrekt auszufüllen. Man muss im Auge behalten, dass diese Statistiken auf den Gestehungskosten beruhen, im Gegensatz zu den Daten der Versicherer (Zahlen von Tarifsuisse), die auf den Kosten/Patient gründen. Sie widerspiegeln somit den zeitlichen Verlauf der Fixkosten einer Praxis und können die Angaben der Versicherer kompensieren und dazu beitragen, die Kosten der ärztlichen Leistungen festzulegen.