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Palivizumab (Synagis®)

keine Kostengutsprache mehr notwendig

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) teilt mit, dass Palivizumab neu in die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV, Art 12b) aufgenommen wurde, wodurch die Kostenübernahme nun korrekt abgebildet ist.

Ab dem 1. Juli 2022 erfolgt die Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenversicherung (OKP) nur bei Indikationen, die im nationalen Konsensus-Statement Prävention von RSV-Infektionen mit dem humanisierten monoklonalen Antikörper Palivizumab von 2016 aufgeführt sind.

Für diese Indikationen ist die Einholung einer individuellen patientenbezogenen Kostengutsprache ab dem 1. August 2022 nicht mehr notwendig.

Für andere Indikationen besteht keine Übernahmepflicht innerhalb der OKP und patientenbezogene Anträge zur Kostengutsprache sind weiterhin notwendig.

Ausblick: Ein neu entwickelter monoklonaler Antikörper gegen RSV (Nirsevimab) mit verlängerter Halbwertszeit vermittelt Schutz nach einmaliger Gabe über eine ganze RSV Saison. Für Nirsevimab wird seitens des Herstellers ein Zulassungsgesuch bei Swissmedic vorbereitet. Sobald die Zulassung erfolgt ist und die Kostenübernahme erwartet werden kann, werden pädiatrie schweiz und die beteiligten Fachgesellschaften das oben genannte Konsensus Statement überarbeiten.