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Kinder mit Geburtsgebrechen

Vergütung von Arzneimitteln im Einzelfall

Das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV teilt mit, dass zur Vergütung von Arzneimitteln im Einzelfall (Off-Label-Use-Anwendung) bei Kindern mit Geburtsgebrechen die Ausführungsbestimmungen zum KVG über die Vergütung von Arzneimitteln in der Invalidenversicherung (IV) sinngemäss Anwendung (Art. 14ter Absatz 3 IVG, Art. 3decies IVV) finden. Im Rahmen des Antragsverfahren muss der gesuchstellende Arzt zwingend das Formular «Gesuch für die Kostenübernahme von Off-Label-Use-Medikamenten durch die IV» ausfüllen.
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