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Information zur Rechnungstellung

für Vorsorgeuntersuchungen und Hüftultraschall

Wir erinnern daran, dass die Tarifpauschalen für die Vorsorgeuntersuchungen (03.0010 ff) mit keiner anderen Leistung kombiniert werden können. Die Vorsorgeuntersuchung im 1. Monat wird mit der Leistungspauschale 03.0020 verrechnet. Die gleichzeitige Abrechnung des Hüftultraschalls ist tarifarisch nicht gestattet. Der Hüftultraschall nach Graf (39.3408 und weitere) muss separat verrechnet werden und findet am besten an einem anderen Tag statt.

Probleme mit den Krankenkassen

Bei Problemen mit den Krankenkassen können Sie sich an pädiatrie schweiz wenden, die die Probleme an die Tarifdelegierten weiterleitet. Es ist wichtig, dass die Gesellschaft über die Tarifprobleme der Mitglieder Bescheid weiss.

Laure Ziegler, Tarifdelegierte