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Aus dem Ressort Tarife

Warum es wichtig ist, die RoKo-Statistik auszufüllen

In den Tarifverhandlungen mit den Versicherern, insbesondere bei der Festlegung des kantonalen Taxpunktwertes, sind die Leistungserbringer verpflichtet, ausreichende Unterlagen und statistische Daten einzureichen. Die Behörden ihrerseits prüfen, ob der Tarif gesetzeskonform ist, die Gerechtigkeit wahrt und dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit genügt. In einem Verfahren haben die Versicherer das Recht, Einsicht in die Statistiken zu nehmen. Um die Preise für eine Leistung festzulegen, müssen die Selbstkosten ermittelt werden. Diese umfassen alle direkten und indirekten Kosten, die dem Unternehmen bei der Erbringung der Leistung entstehen.

Derzeit sind mehrere Datenbanken verfügbar: RoKo, MAS, Zahlen von Tarifsuisse.

Die RoKo-Daten sind für Ärzt:innen von grundlegender Bedeutung, da sie nur ihnen gehören, anonymisiert sind und seit über 30 Jahren existieren. Es sind die einzigen Daten, die nicht auf Rechnungsdaten basieren und einen Überblick geben über die Infrastrukturkosten der Praxen, der Personalkosten, der Kosten für Räumlichkeiten und der Gemeinkosten.

Die Problematik besteht darin, dass nur 40-70% der Ärzt:innen ihre Statistiken zur Verfügung stellen, obwohl eine möglichst vollständige Abdeckung (>95%) erforderlich wäre, um aussagekräftig zu sein.

Die MAS-Daten sind eine offizielle Erhebung, die gemäß Artikel 59a des KVG dem Bundesamt für Statistik (BFS) gehört. Trotz ihres obligatorischen Charakters nehmen nur 70% der Ärzt:innen an dieser Erhebung teil. Gleichzeitig ist die Qualität der Erfassung nicht immer gegeben, was zu zweifelhaften Ergebnissen führt. Zur Erinnerung: Die vom BFS erhobenen Daten werden in anonymisierter Form an das BAG weitergeleitet.

Die Daten von Tarifsuisse sind eine Datenbank der Krankenversicherer, die 99% der Versicherten in der Schweiz repräsentieren. Sie basieren nicht auf den Selbstkosten, sondern auf den Kosten pro Patient (gemäss den übermittelten Rechnungen), pro Kanton und pro Jahr, bereinigt um die Entwicklung der Konsumentenpreise. Dies ermöglicht es den Versicherern, die Leistungserbringer in den Kantonen zu vergleichen, sie zu klassifizieren und Kontrollen durchzuführen. Es gibt hingegen keine gesetzliche Grundlage dafür, diese Zahlen zur Festlegung der Leistungspreise zu verwenden. Dies liegt daran, dass die Kosten pro Patient nicht die Entwicklung der Gemeinkosten einer Arztpraxis widerspiegeln.

Es ist daher fundamental wichtig, RoKo auszufüllen, gerade weil die Daten von MAS und Tarifsuisse existieren und der Ansatz ein Gegengewicht zu den Daten der Versicherer schafft.RoKo ist zudem die einzige Datenbank, die allein der Ärzteschaft gehört.

Laure Ziegler
Tarifdelegierte pädiatrie schweiz