Allgemeine Informationen

Die Fortbildung beginnt nach Erwerb des Facharzttitels.

Forschung, Wissen und Praxis entwickeln sich in der Medizin rasch weiter. Eine lebenslange Fortbildung ist die Voraussetzung, um den Arztberuf kompetent ausüben zu können. Die Fortbildungspflicht ist im Medizinalberufegesetz (MedBG) verankert.

Das Schweizerische Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung SIWF reguliert die Grundsätze und Rahmenbedingungen der ärztlichen Fortbildung in der Fortbildungsordnung (FBO).

Die Facharztgesellschaften regeln die fachspezifische Fortbildung in ihrem Fortbildungsprogramm.

Programm

Wer ist fortbildungspflichtig?

Alle Inhaber eines eidgenössischen oder anerkannten ausländischen Weiterbildungstitels sind zur Fortbildung gemäss den Bestimmungen der Fortbildungsordnung verpflichtet, solange sie in der Schweiz eine ärztliche Tätigkeit ausüben. Dies gilt unabhängig davon, ob sie Mitglied von pädiatrie schweiz sind.

Die Fortbildungspflicht beginnt am 1. Januar nach Titelerwerb bzw. Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit in der Schweiz. Wer sich hauptberuflich in Weiterbildung zu einem Facharzttitel oder Schwerpunkt befindet, ist nicht fortbildungspflichtig.

Das Fortbildungsprogramm

pädiatrie schweiz ist für die Ausarbeitung des Fortbildungsprogramms sowie dessen Umsetzung, Anwendung und Evaluation zuständig.

Die Masseinheit der Fortbildungsaktivitäten ist der Fortbildungscredit. Ein Fortbildungscredit wird in der Regel für eine Fortbildungsstunde erteilt, wobei ab mindestens 45 Minuten Fortbildung ein Credit angerechnet wird. Credits von <1 werden nicht vergeben.

Pro ganzen Tag können maximal 8, pro halben Tag maximal 4 Fortbildungscredits erworben werden (Art. 5 FBO).

Die Fortbildungspflicht umfasst unabhängig vom Beschäftigungsgrad 80 Stunden pro Jahr:

  • 50 Credits nachweisbare und strukturierte Fortbildung, davon mind. 25 Credits pädiatrische Kernfortbildung und bis zu 25 Stunden erweiterte Fortbildung.
  • 30 Credits Selbststudium aus frei wählbaren Gebieten, sofern die Themen mit der beruflichen Tätigkeit des Pädiaters in Zusammenhang stehen (nicht nachweispflichtig).

Aufzeichnung der Fortbildungen

Fortbildungspflichtige führen fortlaufend das offizielle internetbasierte Fortbildungsprotokoll auf der zentralen Fortbildungsplattform des SIWF. Das Selbststudium ist von der Erfassung ausgenommen.

Kontrollperiode

Eine Fortbildungsperiode beträgt drei Kalenderjahre, welche individuell festgelegt wird. Innerhalb einer Kontrollperiode von drei Jahren sind 150 Credits nachzuweisen. Das Nachholen von Fortbildung in der nächsten Fortbildungsperiode oder Übertragen auf die folgende Fortbildungsperiode ist nicht gestattet.

Detaillierte Informationen

Reglement / Fortbildungsprogramm (FBP) Kinder- und Jugendmedizin, Version 2021 gültig ab 01.06.2021
Das SIWF Fortbildungsdiplom: Artikel SAEZ Nr. 11/2021

Creditvergabe

pädiatrie schweiz ist zuständig für die Anerkennung von pädiatrischen Kernfortbildungen bzw. die Vergabe von Credits und publiziert auf ihrer Internetseite eine Liste der anerkannten Fortbildungen, Fortbildungsagenda. Es ist Sache der Organisatoren, die Anerkennung zu beantragen und automatisch anerkannte Fortbildungen zu melden.

Die Organisatoren füllen das Formular aus und reichen es dem Sekretariat mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung ein. Der Eintrag in die Agenda von pädiatrie schweiz erfolgt mit Angabe der anrechenbaren Creditpunkte.

Formular

Digitale Fortbildungen

Wie können digitale Fortbildungen an die persönliche Fortbildung angerechnet werden? Was müssen Organisatoren beachten?

Die Fortbildungskommission von pädiatrie schweiz hat zur Beantwortung dieser und ähnlicher Fragen ein neues «Reglement digitale Fortbildungen» erarbeitet, gültig ab 1. Januar 2022.

Reglement digitale Fortbildungen

Bei allen Fragen zur Fortbildung wenden Sie sich an das Sekretariat, sekretariat@paediatrieschweiz.ch

Fortbildungskommission

Dr. Vincenzo D’Apuzzo
Dr. Helena Gerritsma Schirlo
Prof. Daniel Konrad
Prof. Andreas Nydegger
Prof. Gian Paolo Ramelli
Dr. Maya von Planta