Seit dem 1. Juli 2022 können Hausärzt:innen KVG-pflichtige Psychotherapiesitzungen bei zugelassenen Psycholog:innen verschreiben. Allgemeinärzt:innen oder Kinderärzt:innen können 15 Sitzungen verschreiben, dann mit einem weiteren Rezept weitere 15 Sitzungen. Nach 30 Sitzungen muss ein zusätzliches Rezept ausgestellt werden.
Der:die psychologische Psychotherapeut:in erstattet dem:der anordnenden Ärzt:in Bericht. Soll die Psychotherapie nach 30 Sitzungen zulasten der Versicherung fortgesetzt werden, so hat der:die anordnende Ärzt:in dem:der Vertrauensärzt:in der Krankenversicherung rechtzeitig zu berichten. Dieser Bericht mit dem Vorschlag zur Fortsetzung der Psychotherapie muss eine durch eine:n Fachärzt:in mit einem Weiterbildungstitel in Psychiatrie und Psychotherapie oder in Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie erbrachte Fallbeurteilung beinhalten.
Laure Ziegler, Tarifdelegierte pädiatrie schweiz