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RSV-Impfung (monoklonaler Antikörper)

Update vom 17. September 2025

Informationen RSV-Impfung

Nirsevimab

Nirsevimab ist ein rekombinanter monoklonaler Antikörper mit verlängerter Wirkungsdauer, der das Eindringen des Virus in die Wirtszellen verhindert.
Zum Schutz von Säuglingen in ihrer ersten RSV-Saison gibt es zwei Möglichkeiten: Die mütterliche Impfung gegen RSV während der Schwangerschaft oder eine Immunprophylaxe, die dem Kind im ersten Lebensjahr verabreicht wird.

Abrysvo®

Die Impfung schwangerer Frauen ist nun möglich.

Empfehlungen: Impfung zwischen der 32. und 36. Schwangerschaftswoche, idealerweise jedoch mindestens 5 Wochen vor der Entbindung, für schwangere Frauen ab 18 Jahren mit einem voraussichtlichen Entbindungstermin zwischen dem 1. Oktober 2025 und dem 31. März 2026.

Das BAG und die Eidgenössische Impfkommission empfehlen beide Präventionsmassnahmen gleichermassen für Kinder, die zwischen Oktober und März geboren werden. Für Kinder, die zwischen April und September geboren werden, ist ab Oktober nur Nirsevimab möglich. Die beiden Methoden werden als gleichwertig beurteilt.

Kinder von Müttern, die geimpft wurden, kommen normalerweise nicht für Nirsevimab in Frage, ausser in besonderen Situationen (Frühgeburt, Begleiterkrankungen, die das Risiko von Komplikationen erhöhen, zu späte Verabreichung des Impfstoffs, d. h. weniger als zwei Wochen vor der Geburt, mütterliche Immunsuppression oder Verlust der humoralen Immunität).
Nirsevimab wird ab Oktober wieder wie im letzten Jahr in Arztpraxen und Entbindungskliniken erstattet. Die Verabreichung von Abrysvo® ist bereits jetzt mit Kostenübernahme durch die Grundversicherung möglich.

Die EKIF und das BAG empfehlen gemeinsam, Palivizumab, ein kurzwirksamer mAB, durch einen lang wirksamen mAB für Kinder mit Vorerkrankungen zu ersetzen, für die Palivizumab indiziert ist (bronchopulmonale Dysplasie, angeborene Herzfehler).
 
Text: Pierre-Alex Crisinel (EKIF)


Update vom 13. Dezember 2024

In den vergangenen Tagen sind wir von mehreren Mitgliedern auf Probleme mit der Kostenübernahme für Beyfortus® hingewiesen worden. Insbesondere haben einzelne Kassen eine Begründung für die Verabreichung verlangt. Falls Sie mit solchen Anfragen konfrontiert sind, leiten Sie bitte dieses Schreiben von pädiatrie schweiz weiter. Unsererseits haben wir die offiziellen Stellen darüber informiert.

Brief: Vergütung Nirsevimab (Beyfortus®)


Beyfortus® ist kein aktiver Impfstoff, sondern ein monoklonaler Antikörper, der gegen RSV gerichtet ist.

Beyfortus® ist für pädiatrische Praxen derzeit über Grossisten bestellbar. Die 50 mg Dosierung ist als Einzelpackung erhältlich, während die 100 mg Dosierung in einer 5er-Packung angeboten wird – bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Bestellung.

Aufgrund der starken Marktnachfrage ist es in der Startphase bei manchen Grossisten zu kurzfristigen Lieferengpässen gekommen. Bitte prüfen Sie die Bestellmöglichkeit bei Ihrem Grossisten und gegebenenfalls auch bei alternativen Anbietern.

Aktuelle Informationen zur Bestellung oder Abrechnung von Beyfortus.


Nirsevimab ist im Dezember 2023 von Swissmedic genehmigt worden; es folgten Konsensusempfehlungen auf der Website des BAG und Informationen im Newsletter von pädiatrie schweiz und Kinderärzte Schweiz im Februar 2024. Die Wirksamkeit von Nirsevimab, die in klinischen Studiendaten zu einer 70-90% Reduktion von RSV-bedingten Spitalaufenthalten führte, ist in der Zwischenzeit durch Erfahrungen aus Spitälern und Praxen während der weit verbreiteten routinemäßigen Nutzung von Nirsevimab im Winterhalbjahr 2023/2024 in den USA, Frankreich, Spanien und Luxemburg bestätigt worden.

Am 1. September 2024 ist Nirsevimab in die Spezialitätenliste aufgenommen worden. Somit wird die ambulante Verabreichung gemäss den Schweizer Empfehlungen offiziell rückerstattet. Der öffentliche Preis von CHF 395.60 CHF wird für die 50 mg und 100 mg Dosen gleich sein. Die diesen Herbst gelieferten Dosen bleiben mindestens bis Dezember 2025 haltbar, was bedeutet, dass sie auch nächstes Jahr noch verwendet werden können.

Nirsevimab kann in Kinderarztpraxen und Spitalambulatorien allen Säuglingen verabreicht werden, die zwischen April und September 2024 geboren wurden, sobald das Produkt ab Mitte Oktober verfügbar ist. Die Erstattung von Dosen, die Neugeborenen schon in einer Geburtsklinik verabreicht werden, wird durch die Schaffung eines ausserordentlichen SwissDRG-Zusatzentgelts ab dem 1. Oktober 2024 ebenfalls möglich sein.

Wir appellieren an Ihre Mitverantwortung als Kinderärzt:in: Identifizieren Sie unter Ihren Patient:innen jene, für die Nirsevimab empfohlen ist (von April bis September 2024 geborene Säuglinge und Kinder unter 24 Monaten zu Beginn ihrer zweiten RSV-Saison, sofern sie ein erhöhtes Risiko für einen schweren RSV-Verlauf haben (gemäss Konsensusempfehlungen oder BAG-Bulletinartikel vom 09.09.2024) empfehlen Sie den Eltern diesen prophylaktischen Ansatz und verabreichen den Säuglingen Nirsevimab.

Darüber hinaus wird es erforderlich sein, dass Sie sich an den Impfbemühungen für Kinder, beteiligen, die nach dem 1. Oktober 2024 geboren wurden und in der Geburtsklinik nicht immunisiert werden konnten, sei es aufgrund der Nichtverfügbarkeit von Impfdosen oder auf Wunsch der Eltern.

Pierre-Alex Crisinel, Christoph Aebi und Christoph Berger für die Arbeitsgruppe