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Impfung gegen Varizellen

BAG Bulletin 44/2022 vom 31.10.2022

Ab Januar 2023 wird in der Schweiz die Impfung gegen Varizellen (Windpocken) mit zwei Dosen als Basisimpfung für alle Säuglinge im Alter von 9 und 12 Monaten empfohlen. Die Impfung soll  vorzugsweise mit einem kombinierten, quadrivalenten MMRV-Impfstoff erfolgen, der gegen vier Krankheiten schützt: Masern, Mumps, Röteln und Varizellen. Ausserdem wird eine Nachholimpfung (1 bzw. 2 Dosen) gegen Varizellen (bzw. MMRV) allen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen im Alter zwischen 13 Monaten und 39 Jahren (d.h. bis zum 40. Geburtstag) empfohlen, welche bislang noch nicht an Varizellen erkrankt waren und die noch nicht insgesamt zwei Impfdosen erhalten hatten.  Eine Varizelleninfektion kann in jedem Alter, besonders bei nicht-immunen Jugendlichen und Erwachsenen, bei immungeschwächten Personen sowie bei Schwangeren, schwer verlaufen. Eine Impfung gegen Varizellen schützt noch nicht Infizierte nicht nur vor Varizellen, sondern auch vor einem später im Leben auftretenden Herpes Zoster (Gürtelrose).  

Vergütung: 
Die Kostenübernahme der empfohlenen Basis- und Nachholimpfung gegen Varizellen mittels MMRV- und Varizellenimpfstoffen durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) für Personen im Alter von 9 Monaten bis 39 Jahren ist in Abklärung. Die EKIF unterstützt die Empfehlung vorbehältlich der Kostenübernahme.

BAG Bulletin 44/2022 vom 31.10.2022