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Beratungs-Pauschalen bei COVID-Impfungen

Covid-19

bis zum 30. April 2023

Rückforderungen des Bundesamts für Gesundheit: Das BAG hat der FMH eine Fristerstreckung bis zum 30. April 2023 gewährt. Konkret geht es um Rückforderungen zur Tarifziffer 01.01.1050 bzw. um die im Rahmen der Covid-Tests verrechneten «ausführlichen Arzt-Patienten-Gespräche». Grund der Überprüfung sind einige wenige, aber massive missbräuchliche Abrechnungen.

Das BAG überprüft primär, ob ein persönlicher Kontakt zwischen Ärzt:in und Patient:in stattgefunden hat (echte ärztliche Konsultation). Allfällige weiterführende Abklärungen sind grundsätzlich möglich.

Wenn Sie einen Brief des BAG erhalten haben und der Meinung sind, die Anforderungen des ausführlichen Gesprächs erfüllt zu haben, können sie dies via E-Mail an folgende Adresse bestätigen: rueckforderungen@bag.admin.ch.