In der Schweiz kommt es derzeit zu einer Verknappung von Konakion® 2 mg/0,2 ml, einem wiederkehrenden und langanhaltenden Problem bei der Versorgung mit pharmazeutischen Produkten. Diese Verknappung wird voraussichtlich bis mindestens Mitte April andauern.
Um in der Zwischenzeit die Kontinuität der Versorgung zu gewährleisten und gleichzeitig die mit der Verzögerung der Prophylaxe von hämorrhagischen Erkrankungen bei Neugeborenen verbundenen Risiken zu mindern, empfehlen wir die folgenden Alternativen:
Die Verwendung von Konakion® 10 mg/ml soll Vorrang haben, da es noch verfügbar ist und die Konzentration der beiden Präparate gleich ist (10 mg/ml). Um die empfohlene Dosis von 2 mg verabreichen zu können, wird ein Volumen von 0,2 ml (2 mg) aus der 10 mg/ml-Ampulle entnommen und oral verabreicht. Um den Abfall und das Risiko eines Mangels dieser Rezeptur zu minimieren, erfolgen Verabreichungen in Gruppen (nach dem Öffnen kann die Ampulle 10 mg/ml während 12 Stunden bei Raumtemperatur und vor Licht geschützt gelagert werden). Beachten Sie auch, dass jede Packung 5 Ampullen enthält. Wenn das Produkt über eine Apotheke an die Eltern abgegeben wird, muss auf dem Rezept ausdrücklich „Arzneimittelmangel“ als Grund für die Off-Label-Verwendung angegeben werden, um die Erstattung durch die Krankenkassen zu gewährleisten. Achtung: auf der Ampulle steht, dass sie nicht an Säuglinge unter einem Jahr verabreicht werden darf.
Sollte es in der Folge auch bei der Konakion®-Formulierung 10 mg/ml zu einer Verknappung kommen, kann Konakion® 2 mg/0,2 ml von den Apotheken durch Import aus anderen Ländern bezogen werden (d.h. derzeit Deutschland). Auch hier muss auf den Rezepten ausdrücklich „Arzneimittelmangel“ vermerkt sein, um die Erstattung durch die Krankenkassen zu gewährleisten.