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Schutzbrief gegen Mädchenbeschneidung

Alle Formen der weiblichen Genitalverstümmelung sind verboten und strafbar.

Die Anzahl Mädchen und Frauen, die in der Schweiz leben und von Genitalverstümmelung betroffen sind, ist in den letzten Jahren gestiegen. Es handelt sich bei diesem Eingriff um eine Menschenrechtsverletzung mit gravierenden Folgen für die psychische und physische Gesundheit. In der Schweiz sind alle Formen der weiblichen Genitalverstümmelung verboten und es ist auch strafbar, diesen Eingriff im Ausland durchführen zu lassen.
 
Weibliche Genitalverstümmelungen werden vor der Einreise in die Schweiz oder anlässlich einer Ferienreise in die Herkunftsländer vollzogen. Dies unter starkem sozialem und familiärem Druck oder gar auf Initiative von Verwandten und Bekannten. Oft ist den Beteiligten nicht bewusst, dass die Eltern verstümmelter Mädchen in der Schweiz juristische Konsequenzen befürchten müssen.
 
Mit dem «Schutzbrief gegen Mädchenbeschneidung» will der Bundesrat nachdrücklich auf die Rechtslage in der Schweiz hinweisen. Das Dokument soll Familien und Mädchen unterstützen, sich gegen den sozialen und familiären Druck in ihren Gemeinschaften im Herkunftsland und in der Diaspora zu stellen.
 
Der Schutzbrief existiert auf Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, Amharisch, Arabisch, Somali und Tigrinja.
 
pädiatrie schweiz ist Mitherausgeberin der interdisziplinären Empfehlungen für Gesundheitsfachpersonen gegen weibliche Genitalbeschneidung.

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