Am 17.05.2021 hat das BAG im Faktenblatt zur «Regelung der Kostenübernahme der Analyse auf Sars-CoV-2 und der damit verbundenen Leistungen» mitgeteilt, dass die Entnahme der SARS-CoV-2 Speichel-PCR generell nicht mehr vergütet werde.
Aus pädiatrischer Sicht ist dieser Entscheid nicht nachvollziehbar, weil der Zeitaufwand für die Speichelentnahme grösser ist als für den Nasopharyngealabstrich.
Nach Intervention von pädiatrie schweiz und Kinderärzte Schweiz wurde dieser Entscheid für Kinder unter 12 Jahren zurückgenommen und am 21.05. in angepasster Form publiziert.
Für Kinder unter 12 Jahren darf die Probenentnahme für die Speichel-PCR weiterhin verrechnet werden (Tarifziffer 01.01.1000, 25 Franken).
Die Probenentnahme für die PCR aus dem Nasopharyngealabstrich wird weiterhin unverändert vergütet.