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Verbesserter Zugang zu Medikamenten bei Engpässen

Besonders für Kinderarzneimittel

Medienmitteilung des Bundesamtes für Gesundheit vom 29.04.2025

Zur Überbrückung akuter Arzneimittelengpässe haben die Kantonsapothekerinnen und -apotheker der Schweiz (KAV) gemeinsam mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und Swissmedic vereinbart, den Begriff «Notfall» in Artikel 49 der Arzneimittel-Bewilligungsverordnung (AMBV) vorübergehend auszuweiten. Damit können in der Schweiz nicht zugelassene oder nicht verfügbare Arzneimittel, die dringend benötigt werden, von Medizinalpersonen auch dann eingeführt und kurzfristig gelagert werden, wenn sie nicht nur für eine:n bestimmte:n Patienten:in vorgesehen sind. Die neue Regelung ist eine Übergangslösung und gilt bis zum Inkrafttreten der laufenden gesetzlichen Anpassungen. Sie verbessert insbesondere die Versorgung mit dringend benötigten Kinderarzneimitteln.

Die erweiterte Auslegung des Begriffs «Notfall» in Art. 49 AMBV geht zurück auf eine Initiative der parlamentarischen Gruppe Kinder- und Jugendmedizin (Expertengruppe) bzw. deren Arbeitsgruppe Medikamentenengpässe. Das Eidgenössische Departement des Innern hat in der Folge eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um rasch umsetzbare Massnahmen bei der Lockerung der Importbedingungen für nicht zugelassene oder nicht erhältliche Arzneimittel in Mangellagen zu entwickeln. Es handelt sich um eine Übergangslösung, bis die laufende Anpassung der Verordnung in Kraft tritt.

pädiatrie schweiz und Kinderärzte Schweiz waren massgebend an der Ausarbeitung dieser Lösung beteiligt. Herzlichen Dank an alle Beteiligten, insbesondere an Andreas Wildi (Dr. med. et lic. iur.), für seine juristische Expertise.

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