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Parlamentarische Gruppe Kinder- und Jugendmedizin

Jahresbericht 2025

Die parlamentarische Gruppe Kinder- und Jugendmedizin setzt sich dafür ein, dass die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen in der Gesundheitspolitik des Bundes stärker berücksichtigt werden. Sie will sicherstellen, dass alle Kinder und Jugendlichen gleichberechtigten Zugang zu einer qualitativ hochstehenden Gesundheitsversorgung haben und die Besonderheiten der Kinder- und Jugendmedizin in den Sozialversicherungsgesetzen und den daraus abgeleiteten Tarifen adäquat abgebildet werden. Die parlamentarische Gruppe ist politisch breit abgestützt. Sie hat total 27 Mitglieder aus dem National- und Ständerat.

Parlamentarische Gruppen

Mitarbeit bei der Agenda Grundversorgung

Mehrere Mitglieder der Expertengruppe haben bei der Erarbeitung des Berichts «Agenda Grundversorgung» mitgewirkt. Im vom BAG publizierten Bericht sind zahlreiche Massnahmen explizit oder implizit auf die Kinder- und Jugendmedizin inkl. Kinder- und Jugendpsychiatrie ausgerichtet. Der Bundesrat soll im Juni 2026 über die vorgesehenen Massnahmen und das weitere Vorgehen informiert werden. Zu diesem Zeitpunkt wird die Roadmap für die kommenden drei Jahre unterbreitet.

Agenda Grundversorgung Fachbericht

Massnahmen zur Verbesserung der psychischen Gesundheit

Ziel des dritten vom BAG organisierten Treffens «Weiterentwicklung psychiatrische Versorgung» war der Austausch über die Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung mit Fokus auf die Umsetzung der Massnahmen der Agenda Grundversorgung sowie die Klärung der Erwartungen für das Jahr 2026, insbesondere im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie.

Treffen der parlamentarischen Gruppe Kinder- und Jugendmedizin

Das Treffen vom Dezember 2025 unter dem Titel «Stärkung der Kinder- und Jugendmedizin» ist auf reges Interesse gestossen. Prof. Dr. iur. Thomas Gächter, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich, hat eine parlamentarische Initiative vorgestellt, die er im Auftrag der Expertengruppe verfasst hat. Geplant ist, dass im ersten Quartal 2026 in einer der beiden Gesundheitskommissionen ein sogenannter Themenantrag Kinder- und Jugendmedizin eingereicht wird. Dem BAG wird der Auftrag erteilt, konkrete Lösungsvorschläge auszuarbeiten.

«KidsHealthCH»: Monitoring der Kinder- und Jugendgesundheit

Das BAG erkennt den Handlungsbedarf an und baut ein Schweizer Monitoring-System zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen KidsHealthCH auf. So sollen ausgewählte Gesundheitsdaten «Minimal Set of Indicators» wiederkehrend gesammelt und ausgewertet werden. Die Auswertung trägt zur evidenzbasierten Gesundheitspolitik bei und dient als Grundlage für die Abschätzung der Wirkung von Interventionen.

Vernehmlassungseingaben 2025

  • 30. Mai 2025: Stellungnahme der Expertengruppe Kinder- und Jugendmedizin zur Revision der Arzneimittelverordnung aufgrund der Einstellung der pädiatrischen Datenbank
  • 8. Oktober 2025: Vernehmlassungseingabe zum direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit»
  • 16. Oktober 2025: Vernehmlassungseingabe zur Verordnung über die intensive Frühintervention bei Autismus-Spektrum-Störungen (IFIAV)
  • 12. Dezember 2025: Vernehmlassungseingabe zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung seltener Krankheiten

Heilmittelgesetz

Die Expertengruppe Kinder- und Jugendmedizin stand mit Mitgliedern der SGK des Nationalrats in Kontakt, um den bestehenden Art. 67a des Heilmittelgesetzes zu ändern. Dieser Artikel wurde im Zuge der HMG-Revision eingeführt und bildet die gesetzliche Grundlage für die Erstellung einer Datenbank mit harmonisierten Dosierungsempfehlungen, insbesondere für den pädiatrischen Bereich. In der Praxis ist damit die Datenbank «SwissPedDose» verbunden, in der Dosierungsempfehlungen für den Arzneimitteleinsatz bei Kindern gesammelt und harmonisiert werden. Der geltende Artikel sieht eine Kann-Formulierung für finanzielle Mittel des Bundes vor. Um den Fortbestand der Datenbank langfristig sicherzustellen, wäre eine Muss-Formulierung besser, so dass der Bundesrat das Projekt unterstützen muss.

Vereinfachte Zulassung ausländischer Kinderärzt:innen

Das Parlament hat 2022 beschlossen, einer medizinischen Unterversorgung in gewissen Bereichen mit einer Ausnahmeregelung entgegenzuwirken 22.431. Die Kantone können unter anderem Kinderärzt:innen von der Anforderung ausnehmen, während mindestens drei Jahren an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte gearbeitet zu haben, wenn auf dem Kantonsgebiet in den betroffenen Bereichen eine Unterversorgung besteht. Die Bestimmung, wonach diese Berufsgruppen Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenversicherung abrechnen können, wenn sie noch nicht drei Jahre lang in einer anerkannten Schweizer Weiterbildungsstätte gearbeitet haben, wurde dringlich und damit befristet bis zum 31. Dezember 2027 eingeführt. Das Parlament hat im 2025 eine parlamentarische Initiative eingereicht, um die Befristung bis zum 31. Dezember 2032 zu verlängern.

Quelle und Korrespondenzadresse:

Walter Stüdeli, Sekretär der Expertengruppe Kinder- und Jugendmedizin
Köhler, Stüdeli & Partner GmbH [email protected]