Formation continue > Imaginativ-systemischen Interventionen mit Kindern und Jugendlichen (CAS) Certificate of Advanced Studies 13.09.2023 09:15 - 09.05.2025 16:45 144 Credits Universität Basel Fakultät für Psychologie Missionsstrasse 62 4055 Basel Die Kurstage werden in verschiedenen Räumlichkeiten der Universität abgehalten. Information und Anmeldung Programm Studienplan Reglement Studiengang Merkblatt Leistungsüberprüfung Universität Basel Fakultät für Psychologie Missionsstrasse 62 4055 Basel Die Kurstage werden in verschiedenen Räumlichkeiten der Universität abgehalten. Information und Anmeldung Certificate of Advanced Studies 18 Kurstage in Basel, 80 Einheiten (à 45 Min.) Supervision/Selbsterfahrung, einer Fallarbeit, Literaturstudium und ein Abschlussgespräch STUDIENPLAN CERTIFICATE OF ADVANCED STUDIES IN IMAGINATIV-SYSTEMISCHEN INTERVENTIONEN (ISI) MIT KINDERN UND JUGENDLICHEN 07.04.2021 2 Studienplan CAS ISI mit Kindern und Jugendlichen INHALTSVERZEICHNIS 1. A LLGEMEINE BESCHREIBUNG 3 2. Z IELGRUPPEN 3 3. P ROGRAMMSTRUKTUR UND CURRICULUM 3 a. L EHRVERANSTALTUNGSFOR MATE 3 b. C URRICULUM 3 c. A BSCHLUSS 4 4. L EISTUNGSÜBERPRÜFUNGS FORMATE 4 5. Q UALITÄTSSICHERUNG UND –ENTWIC KLUNG 5 6. B ETEILIGTE INS TITUTIONEN 5 7. S TUDIENGANGKOMMISSION 5 8. S TUDIENGANGLEITERIN / STUDIENGANG LEITER 7 9. D OZENTINNEN / DOZENTEN 7 10. A BMELDUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 8 11. ORGANISATION 8 12. K ONTAKT 8 13. M ERKBLÄTTER 8 3 Studienplan CAS ISI mit Kindern und Jugendlichen 1. A LLGEMEINE BESCHREIBU NG Die Weiterbildung CAS in Imaginativ -systemische n Interventionen (ISI) mit Kinder n und Jugendlichen vermittelt aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und Theorien sowie praxisbezogene Kompetenzen in imaginativen und hypnosystemischen Methoden für Fachpersonen im Bereich der Kinder – und Jugendpsychologie sowie -medizin. Der CAS in Imaginativ – s ystemischen Interventionen ist als selbständiger Teil angeschlossen an die postgradualen Weiterbildungen in Kinder – und Jugendpsychologie (WB KJP) der Fakultät für Psychologie der Universität Basel. 2. Z IELGRUPPEN Die Zielgruppen sind Fachleute für (Kinder- und Jugend -) Psycholog ie, (Kinder- und Jugend -) Psychotherap ie, Kinder- und Jugendmedizin, Entwicklungspädiat rie, Kinder- und Jugendpsychiat rie. Für die Zulassung wird in der Regel ein abgeschlossenes Studium an einer Universität mit Hauptfach Psychologie (Master; Lizentiat) oder Medizin an einer Schweizer Universität vorausgesetzt. Bei ausländi schen Abschlüssen muss eine Äquivalenzanerkennung der Psychologieberufekommission (PsyKo) des Bundesamts für Gesundheit beigelegt werden. 3. P ROGRAMMSTRUKTUR UND CURRICULUM a. L EHRVERANSTALTUNGS FORMATE • Seminar e/Kurstage • Supervision, Selbsterfahrung b. C URRICULUM SIEHE SEITE S. 8FF Die Weiterbildung richte t sich nach den Grundsätzen des European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS). Der CAS in Imaginativ-systemische n Interventionen (ISI) für Kinder und Jugendliche» (CAS ISI ) umfasst gesamthaft mindestens 11 ECTS-Kreditpunkte . • Das Curriculum setzt sich zusammen aus einem festgelegten Kerncurriculum von 18 Kurstagen (5 ECTS) und einem Literaturstudium (2 ECTS). • Die Kursinhalte werden la ufend aktualisiert. Das Kursprogramm findet sich auf: www.wb- kjp.unibas.ch . • Ein Kurs umfasst ca. 8 Kurslektionen und ca. 0.5h Vor- oder Nachbereitungszeit , z.B. in Form eines Literaturstudiums. Kurstage können auch einzeln gebucht werden. • Die Anerkennung der externen, von anderen Weiterbildungsanbietern organisierten Kursen muss bei der Studiengangleitung beantragt werden. Voraussetzung ist , dass die Kurse sich auf postgradualem Niveau an Hochschulabsolv ierende mit Abschluss in Psychologie oder verwandten Fächern richten, dass neben praktischen Inhalten etwa in gleichem Umfang die theoretische Basis erarbeitet wird und dass der Kurs mindestens 8 Lektionen umfasst. Für den Antrag auf Anerkennung steht ein Formular zur Verfügung. F ALLBEARBEIT UNG UND SUPERVISION • Im Certificate of Advanced Studies in Imaginativ-systemischen Interventionen für Kinder und Jugendliche (CAS ISI) müssen jeweils 2 ECTS-Kreditpunkte durch Supervision und 2 ECTS -Kreditpunkte durch die Fallarbeit für das Abschlussgespräch erbracht werden. 4 Studienplan CAS ISI mit Kindern und Jugendlichen • Die Supervision dient primär dem Erkenntnisgewinn (Zusammenhang von Praxis und Theorie) und dem Kompetenzerwerb. Die Selbsterfahrung soll unter anderem zur Selbsterkenntnis beitragen, die Selbstfürsorge und das Stressmanagement verbessern. Die Supervisor*innen und Selbsterfahrungsleiter*innen müssen hohe Qualitätsstandards erfüllen. Die Supervision kann in Form von Einzel – oder Kleingruppensitzungen (maximal sechs Personen) erfolgen. • Währe nd der Supervision wird eine Fallstudie (ca. 10 -15 Seiten) erarbeitet, die für das Abschlussgespräch eingereicht wird. Sie dient als Diskussionsgrundlage im Abschlussgespräch. • Die in der Abschlussprüfung vorgelegte Fallstudie bezieht sich auf eine supervidierte Beratung mit mindestens zehn Stunden fallbezogener Kontaktzeit pro Fall (Kontakte u. a. mit dem Kind, den Eltern, der Lehrperson). • Die Fallstudien umfassen eine schriftliche Falldarstellung und führen zu einer wissenschaftlich fundierten, eigenständigen Auseinandersetzung mit der Problemlage. Diese verbindet die theoretischen Grundlagen mit dem praktischen Beratungsverlauf. Es wird eine fallspezifische kritische Reflexion des Prozesses erwartet. • Die Fallarbeit(en) sollen bei der Anmeldung zum Abschlussgespräch in nicht gebundener Form eingereicht werden. c. A BSCHLUSS • Der CAS in Imaginativ -systemischen Interventionen für Kinder und Jugendliche (ISI) wird nach einer Abschlussprüfung abgeschlossen. • Die Abschlussprüfung findet in Form eines Fachgesprächs statt und dauert maximal 75 Minuten. Sie beginnt mit der Präsentation (etwa 20 Minuten) und Besprechung der von den Studierenden vorgeschlagenen Fallstudie. Danach findet ein Fachgespräch statt. • Das Fachgespräch wird von mindestens einem Mitg lied der Studiengangkommission sowie höchstens einer externen Fachperson geführt und bewertet . Es darf sich nicht um Supervisor*en handeln, die den Fall begleitet haben . • Die Zulassung zur Abschlussprüfung setzt voraus, dass die geforderten Leistungen erbr acht und in Form von ECTS -Kreditpunkten dokumentiert sind: Dokumentation der Kurse; Fallarbeit/en mit Unterschrift/en der Supervisor*en; Dokumentation der Supervision und der Selbsterfahrung. • Die Prüfungstermine sowie Anmeldefristen sind auf der Website aufgeführt. 4. L EISTUNGSÜBERPRÜFUNGS FORMATE a. Seminarleistungen • Die Seminarleistungen werden von de n Dozierenden festgelegt. Sie können das Verfassen einer Seminararbeit, einen Vortrag, ein Ko -Referat und/oder die aktive Diskussionsteilnahme umfassen. • Form, Umfang und Zeitpunkt der Seminarleistung sowie allfällige Überarbeitungsmöglichkeiten werden zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben. 5 Studienplan CAS ISI mit Kindern und Jugendlichen b. Schriftliche Fallarbeit c. Mündliche Abschlussprüfung 5. Q UALITÄTS SICHERUNG UND –ENTWICKLUNG Das Weiterbildungsprogramm entspricht den Standards des Qualitätsmanagements der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) . Die Qualität der Weiterbildung ist gesichert auf den Stufen der Struktur -, Prozess- und Ergebnisqualität. Die Strukturqualität bezieht sich auf eine den Anforderungen angemessene berufliche Qualifikation der Dozierenden. Dabei wird eine Doppelqualifikation in wissenschaftlicher und praktischer Hinsicht angestrebt. Die Prozessqualität ist gesichert auf den Stufen Aufnahmeprozess, Anerkennung von Weiterbildungsleistungen, Beurteilung der Fallberichte sowie Abschlussprüfung. Die Prozesse sind in Merkblättern festgehalten, die den Teilnehmenden zugänglich sind. Hinsichtlich Ergebnisqualität werden Evaluationen der Kursta ge durchgeführt, wobei Rückmeldungen von Studierenden und Dozierenden eingeholt werden. Ausserdem besteht ein Feedback -System, mit dem die Evaluationen von den Teilnehmenden an die Dozierenden übermittelt werden. Die Ergebnisse der Evaluation gehen in eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Studienganges ein. 6. B ETEILIGTE INSTITUTIONEN Es bestehen keine Kooperationen mit anderen Weiterbildungsanbietern. 7. S TUDIENGANGKOMMISSION Die Studiengangkommission setzt sich zusammen aus Mitgliedern der Fakultät sowie mindestens zwei Fachvertreter* innen von Organisationen oder Berufsverbänden aus der Kinder – und Jugendpsychologie mit breiter Expertise im Bereich des Studiengangs. Zum Zeitpunkt der Genehmigung des Studienplans sind in der Studiengangkommission: Prof. Dr. Alexander Grob , Vorsitzender der Studiengangkommissio n Abteilungsleiter Entwicklungs- und Persönlichkeitspsychologie Fakultät für Psychologie Universität Basel Missionsstrasse 62 4055 Basel alexander.grob@unibas.ch MA Ina Blanc , Fachliche Studiengangleiterin WB KJP Fachpsychologin für Kinder – und Jugendpsychologie am Zentrum für Entwicklungs – und Persönlichkeitspsychologie (ZEPP) Fakultät für Psychologie Missionsstrasse 62 4055 Basel ina.blanc@unibas.ch 6 Studienplan CAS ISI mit Kindern und Jugendlichen Christel Dietzsch, Operative Leitung CAS ISI (ohne Stimmrecht) Zentrum für Entwicklungs – und Persönlichkeitspsychologie (ZEPP) Fakultät für Psychologie Missionsstrasse 62 4055 Basel christel.dietzsch@unibas.ch Prof. Dr. Jens Gaab Abteilungsl eiter Klinische Psychologie und Psychotherapie Fakultät für Psychologie Universität Basel Missionsstrasse 62 4055 Basel jens.gaab@unibas.ch Dr. Letizia Gauck, fachliche Studiengangleiterin CAS ISI (ohne Stimmrecht) Leiterin des Zentrums für Entwicklungs- und Persönlichkeitspsychologie Fakultät für Psychologie Universität Basel Missionsstrasse 62 4055 Basel letizia.gauck@unibas.ch Adrian Neidhart Geschäftsführer Fakultät für Psychologie Universität Basel Missionsstrasse 62 4055 Basel adrian.neidhart@unibas.ch Prof. Dr. D r. Christina Stadler Leitende Psychologin, Klinische Professur Klinik für Kinder und Jugendliche Wilhelm-Klein-Strasse 27 4002 Basel Christina.Stadler@upkbs.ch Basil Eckert, lic. phil. Fachpsychologe für Kinder – und Jugendpsychologie FSP Leiter Schulpsychologischer Dienst Schwyz Abteilung Schulpsychologie Beratungsdienst Schwyz Postfach 2192 7 Studienplan CAS ISI mit Kindern und Jugendlichen 6431 Schwyz Dr. Karin Keller Leiterin des Schulpsychologischen Dienstes Basel-Stadt Austrasse 67 4051 Basel karin.keller@unibas.ch Dr. Regula Mathys Leiterin Ausbildung -Schulpsychologie der Erziehungsberatung des Kts Bern Waldeggstrasse 37 carba -Center 3097 Liebefeld Philipp Ramming Präsident der Schweizerischen Vereinigung für Kinder – und Jugendpsychologie Falkenriedweg 16 3032 Hinterkappelen 8. S TUDIENGANGLEITERIN / STUDIENGANGLEITER Dr. Letizia Gauck, fachliche Studiengangleiterin CAS ISI Fakultät für Psychologie Universität Basel Missionsstrasse 62 4055 Basel letizia.gauck@unibas.ch Christel Dietzsch, Operative Leitung CAS ISI Fakultät für Psychologie Missionsstrasse 62 4055 Basel christel.dietzsch@unibas.ch 9. D OZENTINNEN / DOZENTEN • Die Dozierenden sind wissenschaftlich ausgewiesene Angehörige von Universitäten, qualifizierte Expert*innenn aus Institutionen der psychosozialen Versorgung für Kinder, Jugend liche und Erwachsene sowie qualifizierte privat tätige Fachleute . • Bei der Auswahl der Dozierenden werden die Anforderungen, Richtlinien und Kriterien der FSP für postgraduale Weiterbildungen berücksichtigt. 8 Studienplan CAS ISI mit Kindern und Jugendlichen • Ina Blanc , MA, Fachpsychologin für Kinder – und Jugendpsychologie am Zentrum für Entwicklungs – und Persönlichkeitspsychologie (ZEPP) , Fakultät für Psychologie, Universität Basel • Dr. Camilla Ceppi, Kinder- und Jugendmedizinpraxis, Dübendorf • Dr. Letizia Gauck , Leiterin Zentrum für Entwicklungs – und Persönlichkeitspsychologie (ZEPP), Fakultät für Psychologie, Universität Basel • Dr. Sepp Holtz , Oberarzt der Abteilung Entwicklungspädiatrie des Zürcher Universitäts- Kinderspital s • Dr. Rüdiger Retzlaff , Psychotherapeut, Vorstand Helm Stierlin Institut für Weiterbildung und Forschung in Systemischer Psychotherapie, Beratung und Supervision e.V., Heidelberg • Susy Signer , lic. phil., Fachpsychologin für Kinder – und Jugendpsychologie am Zentrum für Entwicklungs – und P ersönlichkeitspsychologie (ZEPP), Fakultät für Psychologie, Universität Basel 10. A BMELDUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN • Eine Abmeldung ist jederzeit möglich. Allerdings können keine Kursgebühren erstattet werden und noch offene Kursgebühren (bis Abschluss des CAS) sind noch zu erbringen. • Die Studiengebühr für den Studiengang Certificate of Advanced Studies in Imaginativ – systemischen Interventionen für Kinder und Jugendliche (CAS ISI) der Universität Basel beträgt insgesamt CHF 5’ 840 (Stand FS 2021 ). Diese setz t sich au s CHF 280 pro Kurstag plus einer Anmeldegebühr von CHF 3 00 und Abschlussgebühr von CHF 500 zusammen. Hinzu kommen die Kosten für 37,5 Stunden Supervision und 22,5 Stunden Selbsterfahrung. Dieses Weiterbildungselement wird individuell von den Studierenden organisiert. Für Selbsterfahrung und Einzelsupervision kann mit einem durchschnittlichen Ansatz von CH F 200 je Stunde gerechnet werden, für Supervision im Gruppensetting mit einem durchschnittlichen Ansatz von CHF 60 pro Stunde. Die Studierenden können für die Supervision eine Person von der Liste anerkannter Supervisor*en wählen, die von der Schweizerisch en Vereinigung Kinder- und Jugendpsychologie (SKJP) veröffentlicht wird. Zudem muss diese Person eine Qualifikation im Bereich Hypnotherapie nachweisen sowie mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in der Arbeit mit hypno -systemischen Interventionen. Der/die Supervisor*in muss von der Studiengangleitung anerkannt werden. • Die Mindestteilnehmendenzahl beträgt 12. Maximal können 22 Studierende in eine Kohorte des Studiengangs aufgenommen werden. 11. O RGANISATION Certificate of Advanced Studies in Imaginativ -systemischen Interventionen mit Kinder n und Jugendlichen Fakultät für Psychologie Missionsstrasse 62 4055 Basel 9 Studienplan CAS ISI mit Kindern und Jugendlichen 12. K ONTAKT Telefon +41 61 267 61 00 Email: wb -kjp@unibas.ch www.wb -kjp.unibas.ch 13. M ERKBLÄTTER Merkblatt CAS ISI 10 Studienplan CAS ISI mit Kindern und Jugendlichen 3B CURRICULUM Klicken Sie hier, um die übergeordnete Einheit einzugeben. THEMENBEREICHE INHALT -DOZENT /IN LERNZIELE DAUER KONTAKTSTUND EN (ANGABEN OPTONAL ) W ORKLOAD ECTS Grundlagen/ Einführung Susy Signer • Einführung in die imaginativen und systemischen Methoden • Vermittlung von Grundkenntnissen 2 Kurstage 17h Planung und Durchführung hypnosystemischer Interventionen Rüdiger Retzlaff • Ziel – und Auftragsklärung • Diagnostik und Behandlungsplanung • Trance-Induktion • Evaluation 2 Kurstage 17h Gesprächsführung Letizia Gauck • Beziehungsgestaltung • Ressource norientierung, Reframing • Methoden der Gesprächsführung 2 Kurstage 17h Entwicklungspädiatrie Sepp Holtz • Prozessdiagnostik • Kognitive Stile • Wichtige Inhalte der Entwicklungspädiatrie 1 Kurstag 8.5h Entwicklungspsychologi e Ina Blanc • Entwicklungsgemässe Induktionsverfahren • Methoden wie Spiel, Skulpturen, Zeichnungen, Metaphern, Bildern, Geschichten 1 Kurstag 8.5h Hypnosystemische Methoden in der Arbeit mit dem Kind in seinem Umfeld, Schwerpunkt interpsychisches System Susy Signer • Systemische Analyse • Systemische sowie verhaltenstherapeutische Interventionen • Symptom als Metapher • Helfer *innen -Netzwerke und ihre Dynamik 1 Kurstag 8.5h Arbeit mit Teilen Susy Signer • Einführung in die Teilearbeit • Verschiedene Methoden der Teilearbeit 2 Kurstage 17h 11 Studienplan CAS ISI mit Kindern und Jugendlichen • Teilearbeit mit Familien oder Subsystemen Selbstfürsorge und Umgang mit ungünstigen Gewohnheiten und Schmerz Camilla Ceppi • Hypnoanalgetische Strategien bei Schmerz • Habit disorders: Tic, Nagelbeissen • Essen und Bewegung • Schlafen: Einschlafen/Durchschlafen 2 Kurstage 17h Methoden zur Potenzialentwicklung/L eistungsförderung Letizia Gauck • Modelle von Potenzial und Leistung • Leistung analysieren, Leistungshemmnisse erkennen, Leistung fördern • Selbstregulation • AD(H)S, ADS 1 Kurstag 8.5h Methoden zum Umgang mit Angst Camilla Ceppi • Umgang mit Angst, u.a. Prüfungsangst • Umgang mit Phobien , u.a. Spritzenangst • Umgang mit Schulabsentismus 1 Kurstag 8.5h Methoden zur Arbeit an Identität und Selbstwert Ina Blanc • Selbstwert, Sebstbild, Selbstwirksamkeit, Selbstverantwortung 1 Kurstag 8.5h Methoden zum Umgang mit Trauer und Trauma Susy Signer • Trauerprozesse • Traumata und mögliche Folgen erkennen • Posttraumatische Belastungsstörung 1 Kurstag 8.5h frei wählbarer Kurstag (innerhalb WB KJP oder extern, sofern thematisch passend, postgradual und im Kinder- und Jugendbereich) 1 Kurstag 8.5h TOTAL TOTAL TOTAL TOTAL 153 H 5 ECTS 12 Studienplan CAS ISI mit Kindern und Jugendlichen Literaturstudium 60h 60h 2 Supervision und Selbsterfahrung • Erkenntnisgewinn (Zusammenhang Praxis und Theorie) • Kompetenzaufbau • Selbsterkenntnis • Stressmanagement • Psychohygiene 50 Einh. 30 Einh. 60h 2 TOTAL TOTAL TOTAL TOTAL 270 H 9ECTS ECTS=European Credit Transfer and Accumulation System ABSCHLUSS DAUER KONTAKTSTUND EN (ANGABEN OPTIONAL ) W ORKLOAD ECTS Fallstudie(n), schriftliche Falldarstellung(en) • W issenschaftlich fundierte, eigenständige Auseinandersetzung mit der Problemlage 50h Abschlussgespräch • Nachweis , dass der*die Studierende das erworbene Wissen und die neu hinzugewonnen Fähigkeiten in der Praxis reflektiert eingesetzt hat 10h TOTAL TOTAL TOTAL TOTAL 60 H 2ECTS CAS in Imaginativ -systemischen Interventionen (ISI) mit Kindern und Jugendlichen DAUER KONTAKTSTUNDEN (ANGABEN OPTIONAL ) W ORKLOAD ECTS TOTAL 330 H 11 ECTS 13 Studienplan CAS ISI mit Kindern und Jugendlichen 1 Studiengangreglement «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Imaginativ- systemischen Interventionen mit Kindern und Jugendlichen» der Universität Basel Vom Beschlussdatum der Trägerschaft Die Fakultät für Psychologie der Universität Basel erlässt unter Vorbehalt der Genehmigung durch das Rektorat und gestützt auf die universitären Weiterbildungsbestimmungen folgendes Studiengangreglement. §1. Zweck und Geltungsbereich 1 Dieses Studiengangreglement regelt den berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Imaginativ-systemischen Interventionen mit Kindern und Jugendlichen» der Universität Basel. 2 Es gilt für alle Studierenden, die an der Universität Basel den Weiterbildungsstudiengang «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Imaginativ -systemischen Interventionen mit Kindern und Jugendlichen» belegen . 3 Über Einzelheiten des Weiterbildungsstudiengan gs orientiert der Studienplan. §2. Trägerschaft 1 Trägerin des Studiengangs ist die Fakultät für Psychologie der Universität Basel. 2 Bezüglich administrativer und finanzieller Belange ist der Studiengang den Advanced Studies der Universität Basel zugeordnet. §3. Aufnahme zum Studium 1 Für die Aufnahme in den Studiengang der Abschluss eines Studiums der Psychologie oder der Medizin (eidgenössisches Diplom) nachgewiesen werden. 2 In begründeten Ausnahmefällen können Kandidatinnen und Kandidaten zum Studium zugelassen werden, die einen anderen adäquaten beruflichen Werdegang und fachliche Qualifikation nachweisen. 2 §4. Inhalt des Studiengangs 1 Schwerpunkte sind aktuelle wissenschaftliche und praxisbewährte Erkenntnisse imaginativ – hypnosystemischer Methoden für Fachpersonen im Kinder – und Jugendbereich. Theorie und praxisbezogene Methoden werden miteinander verknüpft im Hinblick auf die Anwendung in der Diagnostik, Beratung und Prävention von Individuen, Gruppen und Institutionen. 2 Der Studiengang enthält folgende Inhalte: a) Wissen zur Planung und Durchführung imaginativ-systemischer Interventionen im Kindes- und Jugendalter b) Wissen zu Prozessdiagnostik und entwicklungsgemässen Interventionen c) Wissen zu imaginativ-systemischer Gesprächsführung mit Kindern, Jugendlichen, Eltern und Familien d) Wissen zu relevanten Themen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, u.a. Umgang mit Emotionen, Förderung von Selbstwert, Selbstfürsorge, Potenzialentwicklung und Leistung e) Reflexion der eigenen beruflichen Rol le im System der psychosozialen Versorgung im Kindes- und Jugendbereich f) Vermittlung von Kenntnissen zu Moderation und Mediation g) Vermittlung und Reflexion rechtlicher und ethischer Grundlagen h) Reflexion der eigenen Arbeit auf dem Hintergrund empiriebasierten, evaluierten Arbeitens i) Transfer der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in den Berufsalltag 3 Die Studienganginhalte berücksichtigen den aktuellen Stand von Forschung, Lehre und Anwendung. 4 Änderungen hinsichtlich der Inhalte bleiben der Studiengangkommission vorbehalten. §5. Umfang und Dauer des Studiengangs 1 Der Studiengang «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Imaginativ -systemischen Interventionen mit Kindern und Jugendlichen» der Universität Basel umfasst 11 ECTS-Kreditpunkte mit einer Studienzeit von 2 Jahren. Es besteht die Möglichkeit, diese auf maximal 6 Jahre zu verlängern. §6. Aufbau des Studiengangs 1 Der Studiengang «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Imaginativ-systemischen Interventionen mit Kindern und Jugendlichen» der Universität Basel umfasst Lehrveranstaltungen in folgenden Modulen/Themenbereichen: a) Theorie und Praxis (5 ECTS) b) Supervision und Selbsterfahrung (2 ECTS) c) Literaturstadium (2 ECTS) d) Fallarbeit und Abschlussgespräch (2 ECTS) 3 2 Die Lehrveranstaltungen der Module/Themenbereiche mit Angabe der damit erwerbbaren ECTS – Kreditpunkte werden im Studienplan den Studierenden bekannt gegeben. §7. Bestehen des Studiums 1 Der Studiengang «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Imaginativ-systemischen Interventionen mit Kindern und Jugendlichen» der Universität Basel ist bestanden, wenn folgende ECTS-Kreditpunkte erworben sind: a) 5 ECTS für den Besuch der obligatorischen Kurstage b) 2 ECTS für die Supervision und Selbsterfahrung c) 2 ECTS für das Literaturstudium d) 2 ECTS für die Fallarbeit und das Abschlussgespräch §8. Lehrveranstaltungsformate 1 Im Studiengang werden folgende Lehrveranstaltungsformate angeboten a) Seminare /Kurstage b) Supervision, Selbsterfahrung 2 Die Kurssprache ist Deutsch. §9. Leistungsüberprüfungsformate 1 Im Studiengang finden folgende Leistungsüberprüfungsformate Anwendung: a) Seminarleistungen b) Schriftliche Fallarbeit c) Mün dliche Abschlussprüfung 2 Negative Leistungsüberprüfungen können einmal wiederholt werden. §10. Seminarleistungen 1 Die Seminarleistungen werden von der Dozentin oder dem Dozenten des Kurses festgelegt. Sie können das Verfassen einer Seminararbeit, einen Vortrag, ein Ko -Referat und/oder die aktive Disku ssionsteilnahme umfassen. 2 Eine Seminarleistung wird von der Dozentin oder de m Dozent en des Kurstages bewertet. 3 Form, Umfang und Zeitpunkt der Seminarleistung sowie allfällige Überarbeitungsmöglichkeiten werden spätestens zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben. 4 Seminarleistungen werden im Rahm en von Seminaren verfasst und in der Veranstaltung vorgetragen. Details regelt der Studienplan. 4 §11. Schriftliche Fallarbeit 1 Studierende verfassen eine schriftliche Fallarbeit als Abschlussarbeit vorzugsweise am Ende des Weiterbildungsstudiums. Sie werden frühestens zur Abschlussarbeit zugelassen, wenn sie mindestens 9 ECTS-Kreditpunkte aus den in § 6 genannten Modulen erworben haben und wenn der Betreuer oder die Betreuerin bereit ist, die schriftliche Fallarbeit auf der Basis der vorhandenen Kenntnisse der Studentin oder des Studenten im konkreten Themenbereich zu betreuen. 2 Die schriftliche Fallarbeit wird unter der Betreuung einer Supervisorin oder eines Supervisors verfasst. Es w ird ein Studienvertrag für die schriftliche Fallarbeit unterzeichnet. 3 Die schriftliche Fallarbeit wird in der Regel innerhalb von zwei Wochen verfasst . 4 Die schriftliche Fallarbeit wird von einem im Voraus bestimmten Mitglied der Studiengangkommission bewertet. Eine schriftliche Fallarbeit kann einmal nachgebessert werden. 5 Eine als ungenügend bewertete schriftliche Fallarbeit wird von einem von der Studiengangleitung ausgewählten Mitglied der Fakultät oder einer externen Expertin oder eines externen E xperten begutachtet und bewertet (pass/fail) . Besteht eine Diskrepanz zwischen der Erstgutachterin oder dem Erstgutachter und der Zweitgutachterin oder dem Zweitgutachter , entscheidet der Vorsitzende der Studiengangkommission über das Bestehen. 6 Eine nicht bestandene schriftliche Fallarbeit kann einmal wiederholt werden. Ein zweites Nichtbestehen führt zum Ausschluss vom Weiterbildungsstudiengang «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Imaginativ -systemischen Interventionen mit Kindern und Jugendlichen» an der Universität Basel. §12. Mündliche Abschlussprüfung 1 Die mündliche Abschlussprüfung setzt sich zusammen aus der Präsentation der schriftlichen Fallarbeit und einem Fachgespräch. §13. Leistungsbewertung 1 Studentische Leistungen werden mit bestanden bzw. nicht bestanden (pass/fail) bewertet . §14. Einsichtsrecht 1 Nach Abschluss der schriftlichen Leistungsüberprüfungen wird der Kandidatin oder dem Kandidaten auf Verlangen und im Rahmen der zeitlich beschränkten Einsichtsperiode Einsicht gewährt. 5 §15. Anerkennung von Studien- und Prüfungsl eistungen 1 Über die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie von ECTS -Kreditpunkten, die in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Hochschule erbracht wurden oder werden, entscheidet die Studiengangkommission. 2 Ein e allfällige Anerkennung führt zu keiner Reduktion der Studiengebühr. §16. Urkunden «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Imaginativ -systemischen Interventionen mit Kindern und Jugendlichen» 1 Studierenden, die den «Certificate of Advanced Studies (CAS) in I maginativ-systemischen Interventionen mit Kindern und Jugendlichen» der Universität Basel bestanden haben, wird der Abschluss «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Imaginativ -systemischen Interventionen mit Kindern und Jugendlichen» der Universität Basel verliehen und ein entsprechendes Diploma Supplement ausgestellt. Dieses enthält Angaben über die Lehr veranstaltungen und Module/Themenbereiche, ihre Bewertung und die erworbenen ECTS -Kreditpunkte und das Thema der schriftlichen Fallarbeit. 2 Studierende, die das Studium nicht bestanden haben, erhalten einen Nachweis über die erbrachten Leistungen. §17. Härtefälle 1 In Härtefällen kann die Studiengangkommission begründete Ausnahmen von den in diesem Reglement genannten Regelungen gewähren, soweit diese nicht gru ndsätzlich in die Kompetenz der Fakultät fallen. §18. Ausschluss 1 Studentinnen und Studenten können vom Studiengang «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Imaginativ -systemischen Interventionen mit Kindern und Jugendlichen» ausgeschlossen werden, wenn sie die universitären Bestimmungen nicht befolgen oder die Leistungsüberprüfungen dieses Studiengangreglements definitiv nicht bestanden haben. §19. Kosten 1 Die Studiengebühr für den Studiengang «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Imaginativ – systemischen Interventionen mit Kindern und Jugendlichen» beträgt 5840 CHF . Die Studiengebühr schliesst Gebühren für die Anmeldung und das Abschlussgespräch mit ein, nicht aber die Kosten für Selbsterfahrung und Supervision. Diese belaufen sich auf zusätzliche ca. CHF 4500 (Selbsterfahrung) 6 und zwischen ca. CHF 2250 und ca. CHF 7500 für die Supervision (abhängig davon, wie viel Supervision im Gruppen- oder Einzelsetting absolviert wird). 2 Die Zahlungsmodalitäten werden im Studienplan festgelegt. 3 Die Studiengebühr schliesst Gebühren für Prüfungen, Lehr – und Lernmaterialien mit ein , nicht aber Kosten für spezielle Leistungen wie bspw. für Reisen oder Unterkunft. 4 Im Falle des Nicht -Bestehens eines geforderten Leistungselements oder einer Prüfungsleistung im zweiten Versuch und der damit verbundenen vorzeitigen Beendigung des Studiums oder im Falle eines Abbruchs des Studiengangs oder Ausschluss von diesem besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Studiengebühr oder Teilgebühren. §20. Inkrafttreten 1 Dieses Studiengangreglement tritt sofort nach Genehmigung durch das Rektorat der Universität Basel in Kraft. 1 1 Genehmigt am Datum der Genehmigung, wirksam seit Datum des Inkrafttretens. «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Imaginativ-systemischen Interventionen mit Kindern und Jugendlichen» der Universität Basel Merkblatt Leistungsüberprüfungen (Stand: 10.02.2021) Die Studierenden des CAS in Imaginativ -systemischen Interventionen mit Kinder n und Jugendliche n erwerben durch aktive Teilnahme am Unterricht und durch das Bestehen von verschiedenen Leistungs überpr üfungsformaten insgesamt 11 ECTS -Kreditpunkte (ECTS: European Credit Transfer System, gemäss Bologna-System). Die fachlich zuständigen Dozierenden und Supervidierenden beurteilen zusammen mit der Studiengangleitung, ob die erbrachte Studienleistung den jeweiligen Leistungsanforderungen genügt. Für das Certificate of Advanced Studies in Imaginativ-systemischen Interventionen mit Kindern und Jugendlichen sind folgende Leistungen zu erbringen: 1. Seminarleistungen Die Seminarleistungen werden von den jeweils verantwortlichen Dozierenden festgelegt. Meistens handelt es sich um ein Literaturstudium. Es können aber auch Aufgaben (wie z.B. Poster, Referat, Fallpräsentation, Videoaufzeichnung etc.) sein, die die Studierenden zur Vorbereitung des Kurstages erfüllen müssen. Die Studierenden werden bei der Einladung zum Kurstag über die Aufgaben informiert. In den Präsenzveranstaltungen wird grundsätzlich eine aktive Mitwirkung erwartet. Die Unterschrift durch den Dozierenden am Ende des Kurstages bestätigt, dass die erforderliche Leistung erbracht wurde und die*der Teilnehmende bis zum Ende des jeweiligen Kurstages anwesend war. Für den Erwerb der 5 Kreditpunkte ist eine Anwesenheit von 80% erforderlich. Voraussehbare Absenzen sind der Studienleitung frühzeitig zu melden. Gesuche sind mindestens eine Woche im Voraus schriftlich zu stellen. Darüber hinaus wird von den Studierenden erwartet, dass sie die Inhalte der Kurstage vor- bzw. nachbearbeiten. Eine Literaturliste wird zur Verfügung gestellt. Die Studierenden zeigen ihr Wissen im Abschlussgespräch (s.u.). Der Umfang des zusätzlichen Literaturstudiums beträgt 2 ECTS bzw. 60 Stunden. 2. Schriftliche Fallarbeit Einen zentralen Bestandteil des CAS ISI bildet gemäss Studienplan die Fallarbeit. Die Studierenden sollen ihre berufliche Tätigkeit reflektieren und die Arbeit mit Klient* innen adäquat dokumentieren und kommunizieren. In der Supervision wird eine Fallstudie (ca. 10- 15 Seiten) erarbeitet, die für das Abschlussgespräch eingereicht wird (nicht gebunden). Sie dient als Diskussionsgrundlage im Abschlussges präch. Die in der Abschlussprüfung vorgelegte Fallstudie bezieht sich auf eine supervidierte Beratung mit mindestens zehn Stunden klient*enbezogener Kontaktzeit pro Fall (Kontakte u.a. mit dem Kind, den Eltern, der Lehrperson). In erster Linie wird die Fallarbeit durch eine*n Supervisor*in (anerkannt von der Studiengangleitung des CAS ISI) begleitet. Der Fall für die Fallarbeit darf nicht von Vorgesetzten supervidiert werden. Seite 2/3 Folgende Inhalte sollte die Fallstudie enthalten: • Setting und Dauer der Beratung (u.a. Durchführungsort, Teilnehmende, Anzahl Konsultationen, Anzahl Termine) • Anmeldung (u.a. anmeldende Person, Anlass zur Anmeldung, Anliegen und Auftrag der anmeldenden Person) • Anamnese (u.a. aktuelles Problem, frühere relevante Ereignisse, aktuelle Lebenssituation) • Relevante Angaben aus der Biographie (u.a. aus der Lebensgeschichte bzw. Informationen zur Ursprungsfamilie) • Diagnostische Befunde (u.a. Diagnose, systemisches Problemverständnis, Hypothesen und Bedeutung des Symptoms) • Ressourcen des Individuums und des Umfelds • Beraterische bzw. therapeutische Beziehung • Ziele der anmeldenden Person, der Beteiligten, des Beraters oder der Beraterin • Beratungs – bzw. Behandlungsverlauf (Abklärungen, Interventionen, Wirkung, eventuell neue Zielformulierung, interdisziplinäre Zusammenarbeit o.ä.) • Überprüfung des Beratungserfolgs, Abschluss, Prognose • Auswertung und kritische Reflexion Die Studierenden suchen sich selbstständig ein* e Supervisor*in, die*der über eine Weiterbildung in hypno-systemischen Verfahren verfügt und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung hat. Die Supervisorin oder der Supervisor muss von der Studiengangleitung anerkannt werden (der Antrag ist vor bzw. zu Beginn der Supervision zu stellen). Die Supervision muss bei mind. zwei verschiedenen Personen erfolgen. Eine Liste möglicher Supervisor*en findet sich auf der Seite der Gesellschaft für klinische Hypnose und Hypnotherapie Schweiz (GHYPS). Die Supervision bei nächsten Angehörigen (Partner*in, Eltern, Geschwister, Kinder) wird nicht akzeptiert, auch wenn diese die obigen Anforderungen erfüllen. Es müssen 50 Lektionen Supervision ( 37,5 Stunden, im Einzel- oder Gruppensetting) und 30 Lektionen Selbsterfahrung (22,5 Stunden, im Einzelsetting) nachgewiesen werden. Supervision und Selbsterfahrung sollten nicht bei derselben Person erfolgen bzw. nicht während desselben Zeitraums. Verpasste Sitzungen müssen nachgeholt werden. 3 . Mündliche Abschlussprüfung • Der Studiengang Certificate of Advanced Studies in Imaginativ -systemischen Interventionen mit Kindern und Jugendlichen (CAS ISI) wird nach einer Abschlussprüfung abgeschlossen. • Die Zulassung zur Abschlussprüfung setzt voraus, dass die geforderten Leistungen erbracht und in Form von ECTS -Kreditpunkten dokumentiert sind: Dokumentation Kurse; Fallarbeit mit Unterschrift/en der Supervisor*en; Dokumentation der Supervision und der Selbsterfahrung. • Die Abschlussprüfung findet in der Form eines Fachgesprächs statt und dauert maximal 75 Minuten. Sie beginnt mit der Präsentation der Fallstudie (etwa 20 Minuten) und Besprechung der von den Studierenden vorgeschlagenen Fallstudie. Danach findet ein Fachgespräch über die Fallarbeit statt. Seite 3/3 • Das Fachgespräch wird von mindestens einem Mitglied der Studiengangkommission geführt und bewertet sowie höchstens einer externen Fachperson. Es darf sich nicht um Supervisor*en handeln, die den Fall begleitet haben. • Die Prüfungstermine sowie die Anmeldefristen sind auf der Website aufgeführt. 4 . Bestehen, Nichtbestehen Die Studiengangleitung teilt die Genehmigung von Arbeiten bzw. das Bestehen von Leistungen schriftlich mit. Mit den erfolgreichen Leistungsnachweisen erwirbt der/die Studierende 11 ECTS Punkte und erhält den Abschluss Certificate of Advanced Studies (CAS) in Imaginativ – systemischen Interventionen mit Kindern und Jugendlichen. Eine Nicht-Genehmigung wird schriftlich mittels Verfügung mitgeteilt. Nicht genehmigte Leistungsnachweise können einmal wiederholt werden. Den Zeitpunkt legt die Studiengangleitung im Einvernehmen mit den betroffenen Studierenden fest. Wer für eine promotionswirksame Leistung auch bei der Wiederholung keine genügende Bewertung erhält, erhält kein CAS -Zertifikat. Stattdessen wird ein Nachweis über besuchte Studientage und erbrachte Leistungen ausgestellt. Lieu de déroulement: Fakultät für Psychologie, 4055 Basel